Trotz längst aufgehobener Impfduldungspflicht geht die auch in Sachen Meinungsfreiheit berüchtigte Justiz in Bamberg (!) weiter rigoros gegen einen Bundeswehrsoldaten vor, der sich 2022 aus religiösen Gründen der Corona-Impfung verweigert hatte.
Nachdem ihn sowohl das Amtsgericht Bad Kissingen als auch das Landgericht Schweinfurt mangels Verhältnismäßigkeit und wegen Gewissensfreiheit freigesprochen hatten, hob das Bayerische Oberste Landesgericht diese Urteile auf und verwies den Fall zurück an die Schweinfurter Richter.
Der 36 Jahre ehemalige Oberleutnant des Heeres ist der Gehorsamsverweigerung angeklagt. Laut der Bamberger Justiz hätte die Kammer in Schweinfurt das Interesse des Angeklagten mit den Interessen des Staates, der vulnerable Gruppen wie Soldaten zu schützen habe, abwägen müssen. Da Streitkräfte eng zusammenarbeiteten, sei ihr Infektionsrisiko erhöht, sagte der Vorsitzende Richter. Die Funktionsfähigkeit der Bundeswehr habe verfassungsrechtlichen Rang.
Der Angeklagte beruft sich hingegen auf sein Gewissen. Dieses sei „das Heilige des Menschen, ein Dialogfeld zwischen Menschen und Gott“.