Der Vorstoß von Markus Söder auf dem Münchner CSU-Parteitag, eine sogenannte „Extremismusklausel“ in den Länderfinanzausgleich einzuführen, stößt auf breite Ablehnung auch in der Union. Der bayerische Ministerpräsident und CSU-Chef will Bundesländern die Gelder aus dem Finanzausgleich kürzen, wenn dort Parteien regieren, die vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestuft werden. Dies zielt konkret auf Sachsen-Anhalt mit einer bevorstehenden AfD-Regierung sowie auf Berlin mit einer drohenden rot-„grün“-roten Rathaus-Koalition ab.
Staatsrechtler sehen in Söders Vorstoß einen direkten Angriff auf das demokratische Grundprinzip der Volkssouveränität. Wenn Bürger in freien und geheimen Wahlen abstimmen, werde ein unliebsames Ergebnis nachträglich durch finanziellen Entzug sanktioniert.
Kritiker werfen dem bayerischen Ministerpräsidenten außerdem vor, mit seiner Drohung, man werde dem Osten den „Geldhahn zudrehen“, die Bundesländer gegeneinander auszuspielen und bestehende Ost-West-Ressentiments weiter zu schüren.
Der Vorschlag hat selbst in der Union Kopfschütteln ausgelöst. Aber auch Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) lehnt solche Überlegungen strikt ab: Er habe Probleme damit, „Ländern zu sagen, ihr habt aus unserer Sicht falsch gewählt und deswegen gibt es Konsequenzen“, sagte er bei ntv.
CDU-Ministerpräsidenten gehen auf Distanz
Mehrere CDU-Ministerpräsidenten distanzierten sich. Gordon Schnieder, Regierungschef von Rheinland-Pfalz, nannte die Forderung den „falschen Weg“. Der Finanzausgleich sei kein Instrument, um Politik „zu bestrafen“. Sachsen-Anhalts Noch-Ministerpräsident Sven Schulze verwies auf den Grundgesetzauftrag für gleiche Lebensverhältnisse. Einzig der hessische CDU-Ministerpräsident Boris Rhein signalisierte bisher Unterstützung.
Die Co-Vorsitzende der Linken, Ines Schwerdtner, warf Söder mit Blick auf Berlin vor, die Bevölkerung zu erpressen, weil ihm der Wählerwille nicht passe. Baden-Württembergs Ministerpräsident Cem Özdemir („Grüne“) zeigte sich dagegen offen für eine juristische Prüfung, machte aber deutlich, dass Maßstab allein das Grundgesetz und nicht die Parteifarbe sein dürfe.
Staatsrechtler entsetzt
Staats- und Verfassungsrechtler bewerten den Vorstoß als hochgradig verfassungswidrig. Der Heidelberger Finanz- und Steuerrechtsprofessor Hanno Kube erinnerte daran, dass der Länderfinanzausgleich ausschließlich dazu diene, die Finanzkraft der Länder so anzugleichen, dass sie ihre verfassungsgemäßen Aufgaben erfüllen können. Es gehe im Verfassungsrecht nicht darum, „gute Politik zu fördern oder schlechte Politik zu bestrafen“.
Der Staatsrechtler Walther Michl (Bundeswehr-Uni München) wies darauf hin, dass alle Parteien im Sinne des Grundgesetzes gleich zu behandeln sind, solange sie nicht offiziell vom Bundesverfassungsgericht verboten wurden. Allein aus der demokratischen Beteiligung einer Partei an einer Landesregierung dürften einem Bundesland keine finanziellen Nachteile erwachsen.
Kritiker verweisen außerdem darauf, dass für ein solches Vorhaben, das den Kern des föderalen Finanzsystems berühre, eine Grundgesetzänderung mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag und Bundesrat notwendig wäre. Eine solche Mehrheit dürfte angesichts der breiten Ablehnung ausgeschlossen sein.
Was ist der Länderfinanzausgleich und wer zahlt ein?
Der Länderfinanzausgleich soll dafür sorgen, dass alle Bundesländer genug Geld haben, um ihren Aufgaben nachzukommen. Denn wirtschaftsstarke Länder nehmen meist mehr Steuern ein als wirtschaftsschwächere. Deshalb wird ein Teil der Einnahmen so verteilt, dass Länder mit geringeren Einnahmen finanziell gestärkt werden. Dabei gleicht der Bund weitere Unterschiede mit zusätzlichen Zahlungen aus. Ziel ist, dass die Menschen in allen Bundesländern unter vergleichbaren Bedingungen leben können.
Geberländer im Finanzkraftausgleich waren 2025 Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Hamburg. Sie zahlten zusammen rund 20 Milliarden Euro ein. Sachsen-Anhalt gehört zu den Empfängerländern und erhielt 2025 nach Angaben des Finanzministeriums rund 1,95 Milliarden Euro aus dem Finanzausgleich. Hinzu kamen 891 Millionen Euro vom Bund. Zusammen waren das rund 2,84 Milliarden Euro.
FAZIT: Söders Getöse auf dem CSU-Parteitag war wieder einmal die reinste Bierzelt-Luftpumpe!