Es ist eine Nachricht, die der linksgrüne ÖRR-Klimafunk aus nachvollziehbaren Gründen nicht an die große Glocke hängt: Die Vereinten Nationen haben den Weltuntergang abgesagt – die im Extrem-Szenario RCP8.5 des „Weltklimarats“ an die Wand gemalte Katastrophe findet nicht statt! Der Klimaschwindel ist endgültig aufgeflogen!
Paukenschlag: Der UN-„Weltklimarat“ (IPCC) stuft das lange zur Hysterie-Erzeugung genutzte Extrem-Szenario RCP8.5 inzwischen als „unplausibel“ ein. Jahrelang bestimmten darauf basierende Warnungen die mediale Hysterie, Politik, gesellschaftliche Debatten und die Rechtsprechung. Vor allem das Geschäftsmodell von Klima-NGO’s gründete auf dem reißerischen Klima-Narrativ. In den „Klimaszenarien“ des WCRP („World Climate Research Programme“) ist es nun nicht mehr vertreten.
Hilfe, wir verglühen!
Im Horror-Szenario RCP 8.5 wurde angenommen, dass die CO₂-Emissionen sich im Verlaufe dieses Jahrhunderts mehr als verdreifachen würden. Da der „Weltklimarat“ in seinen Modellen CO₂ als den angeblich wesentlichen, tatsächlich von unabhängigen und seriösen Wissenschaftlern längst widerlegten Klimafaktor zugrunde legt, kam man so auf erschreckende Temperaturanstiege. Im Modell RCP 8.5 sollte es nach dem letzten Bericht (AR6) bis zum Jahre 2100 um 4,4 bis 5,7 Grad wärmer werden.
Das Schreckens-Szenario beherrschte die Schlagzeilen der Medien („Bis zu 5 Grad Erwärmung!“). Auf Basis der modellierten Apocalypse wurden Gesetze zur Einführung der CO₂-Steuer, Klimaschutzprogramme und Verbrenner-Verbote begründet. Der Klimaschutz wurde durch Artikel 20a des Grundgesetzes (GG) als Staatsziel fest verankert.
Kippt Karlsruhe sein Klima-Urteil?
Auch das Bundesverfassungsgericht stützte sich auf die IPCC-Berichte, die das Gericht als „zuverlässige Zusammenfassung des aktuellen Kenntnistands zum Klimawandels“ ansieht. Tenor der höchstrichterlichen Rechtsprechung: „Ohne zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels gilt derzeit ein globaler Temperaturanstieg um mehr als 3 °C bis zum Jahr 2100 als wahrscheinlich.“ Das historische „Klimaurteil“ des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021 verpflichtete den Gesetzgeber zu rigorosen gesetzlichen Eingriffen, um Freiheitsrechte vor den Gefahren des Klimawandels zu bewahren.
FAZIT: Jahrelang wurde ein Horror-Szenario zur systematischen Angst-Erzeugung herangezogen – so, als stünde der Weltuntergang unmittelbar bevor. Darauf fußten Klagen, Kampagnen, „Klimaleugner“-Diffamierungen, Verbote, Panikberichte, Zensur und staatliche Eingriffsprogramme.
Nun hat der „Weltklimarat“ die Apocalypse still und leise abgesagt. Damit wackelt auch das Fundament vieler Klimaklagen. Schon klar, dass Tagesschau & Co. das Thema nicht an die große Glocke hängen.