Selbstkastration der CDU Sachsen-Anhalt: Ulrich Siegmund (AfD) nennt Boykott der Ministerpräsidenten-Wahl „Respektlosigkeit gegenüber dem Wählerwillen“!

Der Kandidat der AfD für das Amt des Ministerpräsidenten in Sachsen-Anhalt, Ulrich Siegmund, hat die Entscheidung der CDU-Landtagsfraktion, die für Dezember geplante Ministerpräsidentenwahl im Magdeburger Landtag zu boykottieren, als „Respektlosigkeit gegenüber dem Wählerwillen“ scharf kritisiert. CDU-Fraktionschef Sven Schulze hält an der Selbstkastration seiner Partei fest. Das Medienecho ist einhellig – Tenor: Die CDU hat fertig!

Ulrich Siegmund sagte dem „Mitteldeutschen Rundfunk“ (MDR), die von der CDU-Fraktion beschlossene Nichtteilnahme an der Ministerpräsidentenwahl im Dezember sei eine „Respektlosigkeit gegenüber dem Wählerwillen“. In der Union herrsche offenbar „große Verzweiflung über eine politische Zukunft ohne die CDU“.

Um mögliche Stimmen für Siegmund aus der CDU zu verhindern, will die Unions-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt bei der Wahl des Ministerpräsidenten geschlossen den Plenarsaal verlassen. Das hatten die 15 CDU-Abgeordneten bei der Fraktionssitzung am Dienstag bei einer Enthaltung mehrheitlich beschlossen.

CDU-Fraktionschef Sven Schulze verteidigte die Entscheidung im ZDF-Morgenmagazin erneut. Man wolle mit dem gemeinsamen Auszug die Spekulationen und das gegenseitige Misstrauen innerhalb der Fraktion beenden. Der Schritt sei notwendig, um absolute Klarheit zu schaffen, dass kein CDU-Abgeordneter einen AfD-Ministerpräsidenten wählt. Für den Fall eines dritten Wahlgangs, in dem die einfache Mehrheit der anwesenden Abgeordneten entscheidet, kündigte Schulze an, dass die CDU-Fraktion wieder im Plenum anwesend sein werde.

Alice Weidel (AfD): Was für ein Kindergarten!

AfD-Bundessprecherin Alice Weidel spottete über die Selbstentmündigung der CDU-Abgeordneten: „Das ist schon Kindergarten allererster Sahne!“ Es bleibe dabei: „Ulrich Siegmund wird Ministerpräsident.“ Dabei spiele es keine Rolle, ob dieser Erfolg im ersten, zweiten oder erst im dritten Wahlgang gelinge.

Stimmen BSW-Abgeordnete doch für Siegmund?

Im ersten und gegebenenfalls in einem zweiten Wahlgang fehlen dem AfD-Kandidaten Siegmund mindestens drei Stimmen aus eigener Kraft. AfD (39 Sitze) und BSW (fünf Sitze) verfügen zusammen zwar über die absolute Mehrheit, die bei 42 Stimmen liegt; aber das BSW hat angekündigt, sich bei der Wahl Siegmunds enthalten zu wollen.

Andererseits ist die Wahl geheim. Sollte Ulrich Siegmund, wie von ihm angestrebt bereits im ersten Wahlgang die erforderliche absolute Mehrheit erreichen, wäre nicht nachvollziehbar, von wem die dafür erforderlichen mindestens drei Stimmen kamen.

Verheerendes Medienecho

Selbst etablierte Medien wie „Welt“ und Magdeburger „Volksstimme“ werten den Boykott als Misstrauensvotum der CDU-Spitze gegen die eigenen Abgeordneten und als Offenbarungseid einer tief gespaltenen Fraktion.

Vertreter von SPD, „Grünen“ und Linken kritisierten das Verhalten ebenfalls, wenn gleich aus anderen und parteipolitischen Gründen: Wer den Plenarsaal räume, statt mit einem klaren „Nein“ gegen Siegmund zu stimmen, entziehe sich seiner parlamentarischen Verantwortung. Die linksgrüne „Frankfurter Rundschau“ spricht von einem „feigen Manöver“.

Julian Reichelt („NiUS“) schreibt auf X: „Was die CDU in Sachsen-Anhalt plant, ist nichts anderes als die Gleichschaltung der Abgeordneten bei einer geheimen Wahl. Zu ihrem eigenen ‚Schutz‘ sollen sie im wahrsten Sinne des Wortes abgeführt werden, damit sie nicht falsch wählen. Wer sich nicht beugt, macht sich verdächtig, dem drohen heftigste politische, mediale und gesellschaftliche Repressalien. Das ist schlicht totalitär.“

Es riecht nach Straftat

Das eher konservative Magazin „CICERO“ gibt zu bedenken: „Was die Meisterstrategen aus Magdeburg ersonnen haben, könnte tatsächlich strafbar sein. Im Strafgesetzbuch gibt es immerhin den Paragrafen 106: ‚Nötigung von Mitgliedern eines Verfassungsorgans‘. In schweren Fällen drohen Freiheitsstrafen von einem Jahr bis zu zehn Jahren. Unter anderem dann, wenn ein Abgeordneter ‚mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel‘ genötigt wird, ‚seine Befugnisse nicht oder in einem bestimmten Sinne auszuüben‘. Bereits der Versuch ist strafbar – und ganz Magdeburg riecht dieser Tage nach dem Versuch, eine Straftat zu begehen.“

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