Neues Bürokratie-Monster: Wehrpflichtige Männer bis 45 dürfen Deutschland nicht mehr ohne Genehmigung verlassen

Zum 1. Januar 2026 trat das neue Wehrpflichtgesetz in Kraft. Und damit auch eine folgenschwere Änderung, die bislang kaum Beachtung gefunden hat und die für noch mehr Bürokratie sorgen dürfte: Jüngere Männer im Alter ab 17 Jahre und ältere Männer bis 45 Jahre müssen vor längeren Auslandsaufenthalten eine Genehmigung von der Bundeswehr einholen.

Die seit dem 1. Januar 2026 dauerhaft geltende Regel hat sich bisher in der Öffentlichkeit nur wenig herumgesprochen. Sie gilt für alle männlichen Bundesbürger zwischen 17 und 45 Jahren, wenn sie Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen – egal ob für ein Auslandssemester, einen Job oder eine längere Reise.

Die neue Pflicht besteht auch ohne konkrete Bedrohungslage – also unabhängig davon, ob der Spannungs- oder Verteidigungsfall herrscht. Konkret wurde bisher kaum bemerkt Paragraph 2 des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) neu gefasst.

Bisher galten die Bestimmungen des Paragraphen 3, der die Genehmigungspflicht für längere Auslandsaufenthalte regelt, ausschließlich in zwei Extremsituationen: dem Spannungsfall, also einer vom Bundestag oder der NATO festgestellten erhöhten äußeren Bedrohung, sowie dem Verteidigungsfall, wenn das Bundesgebiet tatsächlich mit Waffengewalt angegriffen wird. Seit Jahresbeginn gilt die Regelung jedoch auch außerhalb dieser Ausnahmesituationen – also im Normalzustand.

Eine Sprecherin des Bundesverteidigungsministeriums erklärte dazu: Hintergrund und Leitgedanke dieser Regelung sei „eine für den Bedarfsfall belastbare und aussagekräftige Wehrerfassung“. Man müsse „für den Ernstfall wissen, wer sich gegebenenfalls längerfristig im Ausland aufhält“.

Gleichzeitig räumte das Ministerium ein, dass die Folgen dieser Regelung „tiefgreifend“ seien. Man arbeite derzeit an „konkretisierenden Regelungen für die Zulassung von Ausnahmen von der Genehmigungspflicht“, auch um „überflüssige Bürokratie zu vermeiden“.

Hintergrund der erweiterten Genehmigungspflicht ist: Die Bundesregierung will die Truppenstärke der Bundeswehr bis 2035 von derzeit rund 184.000 auf 255.000 bis 270.000 Soldaten steigern. Dazu erhalten alle jungen Menschen ab dem Geburtsjahrgang 2008 einen Fragebogen, in dem unter anderem die Bereitschaft zum Wehrdienst abgefragt wird. Für Männer ist die Beantwortung verpflichtend, für Frauen freiwillig – da das Grundgesetz eine Wehrpflicht nur für Männer vorsieht.

Unklar ist, wie die neue Ausreise-Genehmigungspflicht in der Praxis umgesetzt werden soll – und was passiert, wenn man sie schlicht nicht kennt. Schon jetzt dürfte klar sein, dass es auf ein neues Bürokratie-Monster hinausläuft.

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