Kapitulation des Rechtsstaats: AfD und Union gegen Entkriminalisierung von Schwarzfahrern

Es ist nicht mehr und nicht weniger als eine erneute Kapitulation des Rechtsstaats: Angeblich um überlastete Gerichte und Gefängnisse zu entlasten will Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) das Schwarzfahren entkriminalisieren. Da stellt sich wohl eher die Frage, ob der Staat der zunehmenden Gewalt vor allem von Migranten in öffentlichen Verkehrsmitteln nicht mehr Herr wird?

Der Vorstoß der SPD-Justizministerin sorgt für neuen Streit in der schwarz-roten Chaos-Koalition. Mit der Union werde es eine Entkriminalisierung des Schwarzfahrens nicht geben, kündigte der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Günter Krings (CDU, an. Die AfD hat sich bereits mehrfach entschieden gegen entsprechende Pläne auch von „Grünen“ und Linken ausgesprochen.

Wie ist eigentlich die Rechtslage? Schwarzfahren, also das Nutzen des öffentlichen Nahverkehrs ohne gültiges Ticket, gilt in Deutschland als „Erschleichen von Leistungen“ und damit als Straftat. Neben dem erhöhten Beförderungsentgelt von 60 Euro, das die Verkehrsbetriebe verhängen, riskieren Schwarzfahrer eine Geldstrafe oder im Wiederholungsfall Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Wer gerichtlich verhängte Geldstrafen nicht zahlen kann, riskiert eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe.

Bundesjustizministerin Hubig will das vorgeblich wegen überlasteter Gerichte und Gefängnisse ändern. Aus ihrer Sicht würden gute Gründe für eine Entkriminalisierung sprechen, sagte die SPD-Politikerin der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Auch „Grüne“ und Linkspartei sind dafür.

Die AfD lehnt eine Entkriminalisierung des Schwarzfahrens ebenso wie zumindest Teile der Union entschieden ab. Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Tobias Matthias Peterka, sieht darin ein „gefährliches Signal“. Eine Abschaffung der Strafbarkeit schaffe keine Gerechtigkeit, sondern Ungerechtigkeit – und zwar zulasten derjenigen, die sich an Regeln halten. Der Ehrliche dürfe nicht der Dumme sein, Recht dürfe nicht vom Geldbeutel abhängen. „Wer vorsätzlich Unrecht begeht, muss auch dafür einstehen“, betont der AfD-Politiker.

Die „FAZ“ fragt derweil ironisch: „Wie wäre es zum Beispiel mit einer Entkriminalisierung des Ladendiebstahls? Auch hier sind vermutlich die meisten Täter arm und die Verfolgung aufwendig, zumal gemessen an den oft geringen Beträgen, die im Einzelfall gestohlen werden…“

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