Im Namen des Volkes? Bestürzung nach Skandal-Freispruch für den Polizistenkiller von Völklingen!

Der skandalöse Freispruch für Ahmet G. im Prozess um den Polizistenmord von Völklingen sorgt bundesweit für Bestürzung! Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Saarland zeigt sich fassungslos und tief betroffen.

Es mutet nicht nur an wie ein makabrer Aprilscherz sondern wie die endgültige Kapitulation des Rechtsstaats: Die Jugendkammer des Landgerichts Saarbrücken hat den 19 Jahre alten, türkischstämmigen Ahmet G. vom Vorwurf des Polizistenmordes freigesprochen und in die Psychiatrie eingewiesen. G. sei zum Tatzeitpunkt schuldunfähig gewesen, als er nach einem Tankstellenüberfall am 21. August 2025 die tödlichen Schüsse auf den 34 Jahre alten Polizeioberkommissar Simon B. abgab, urteilte die Strafkammer am 1. April. Damit ging das Gericht weiter als der psychiatrische Sachverständige, der Ahmet G. nur verminderte Schuldfähigkeit attestiert hatte. Selbst die Verteidigung hatte nicht auf Freispruch plädiert, sondern auf sechs Jahre Jugendhaft.

Das wirft die Frage auf, warum das Gericht mit seinem Freispruch dem nicht folgte und hinsichtlich der Schuldfrage noch weiter ging als der Psychiater. Ein Sachverhalt, der nach Ansicht von Prozessbeobachtern ein Revisionsverfahren begründen könnte. Noch im Gerichtssaal wurden Rufe wie „Skandal!“ und  „Lächerlich!“ laut.

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