Kein Aprilscherz: Im Zusammenhang mit der verbotenen Parole „Alles für Deutschland“ ermittelt die Staatsanwaltschaft jetzt gegen das freiheitliche Portal „Achgut.com – Achse des Guten“ von Henryk M. Broder. Wie der jüdische Publizist (u.a. „Welt“) in einem Text auf der Homepage seines Portals mitteilte, werde derzeit „geprüft, ob unsererseits ein Verstoß gegen §86a des Strafgesetzbuches vorliegt, der das ‚Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen‘ mit ‚Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe‘ sanktioniert.“
Anlass ist nach Broders Angaben wohl ein Artikel, der im Mai 2024, also vor fast zwei Jahren, auf der „Achse des Guten“ erschienen war. Darin hieß es, die Parole „Alles für Deutschland!“, die üblicherweise der SA zugeschrieben wird und deshalb verboten ist, sei auch von Sozialdemokraten benutzt worden. In diesem Artikel wurde belegt, dass die inkriminierte Formulierung leicht modifiziert auch vom „Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold“ genutzt wurde. Das war ein 1924 gegründeter paramilitärischer Wehrverband der SPD. Dessen Losung lautete „Nichts für uns – alles für Deutschland“.
Und wieder hat „HessenGegenHetze“ die Finger im Spiel
Auslöser der Ermittlungen ist wieder einmal eine Anzeige durch das berüchtigte Denunziationsportal „HessenGegenHetze“. Nach der Meldestelle beim Bundeskriminalamt (BKA) wurden in der Folge das Landeskriminalamt (LKA) Bayern und die Staatsanwaltschaft Augsburg aktiv – offenbar, weil allein schon die Erörterung der historischen Sachlage eine Verwendung eines verfassungsfeindlichen Kennzeichens sein könnte. Zur Erinnerung: Thüringens AfD-Chef Björn Höcke war wegen der drei „verbotenen“ Worte zweimal zu einer fünfstelligen Geldstrafe verurteilt worden, obwohl er immer wieder versichert hatte, nicht gewusst zu haben, dass die Parole NS-belastet sei.
In dem jetzt, nach zwei Jahren (!), inkriminierten Artikel, hatte es u.a. geheißen: „Die Parole ‚Alles für Deutschland‘ gehörte augenscheinlich zum damaligen allgemeinen Sprachgebrauch und drückte für die meisten Zeitgenossen unabhängig von ihrer politischen Ausrichtung eine Selbstverständlichkeit aus.“
Im Weiteren wurde angezweifelt, dass es sich tatsächlich um eine Parole der SA gehandelt habe; die Quellenlage dazu sei ausgesprochen dünn, und selbst das Oberlandesgericht Hamm habe 2006 dies nur behauptet, ohne eine Quelle anzugeben.
Die Staatsanwaltschaft Augsburg, die inzwischen die Ermittlungen leitet, soll gegenüber „Achgut.com“ keine Auskünfte zum Verfahren erteilt haben, nicht einmal ein Aktenzeichen. Das könnte darauf hindeuten, dass das Verfahren nicht eingestellt worden ist.
Henryk M.Broder schreibt dazu in seinem Portal: „Im Zuge der Entnazifizierung des Alltags könnte demnächst auch ‚Mahlzeit!‘ an der Reihe sein, das Wort zum Mittag, mit dem sich die Angehörigen des Reichssicherheitshauptamtes grüßten.“