Getarnt als „Parlamentsreform 2026“ und „Demokratieschutz“ haben die Kartell-Fraktionen im Landtag von Sachsen-Anhalt staatsstreichartig nicht mehr und nicht weniger als einen Verfassungsputsch auf den Weg gebracht. Mit tiefgreifenden Gesetzesänderungen will die noch bestehende Landtags-Mehrheit aus CDU, Linke, SPD, FDP und „Grünen“ ein Durchregieren der AfD nach der Wahl am 6. September verhindern.
Kernpunkte: Das öffentlich-rechtliche Zwangsgebührensystem soll unter Artenschutz gestellt werden, sich selbst wollen die Altparteien politische Ämter und Schlüsselfunktionen im Justizwesen sichern.
Der gemeinsame Gesetzesentwurf der Altparteien zeige, dass man auf eine „neue Einheitspartei“ hinsteuere, die nur noch den Konsens habe, gegen die AfD zu arbeiten, sagte AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund im „Deutschlandfunk“ (dlf).
Geltendes Recht wird „passend“ gemacht
Der in dieser Woche von den Kartell-Fraktionen im Landtag eingebrachte Verfassungsputsch verfolgt vorgeblich das Ziel, „die Arbeitsfähigkeit der Organe des freiheitlich-demokratischen Verfassungsstaats Sachsen-Anhalt auch unter den Bedingungen einer zunehmenden Fragmentierung und Polarisierung im politischen System des Landes zu gewährleisten“.
In der Übersetzung: Einem demokratisch gewählten AfD-Ministerpräsidenten Ulrich Siegmund sollen, wo es nur geht, Steine in den Weg gelegt werden. Sogenannte „Anpassungen“ sind hinsichtlich bestehender Staatsverträge (ÖRR, Amtskirche) sowie in der Geschäftsordnung des Landtags und beim Landesverfassungsgericht vorgesehen.
Zentrale Punkte des Verfassungsputsches
▶ Die Kündigung von Staatsverträgen soll unter Parlamentsvorbehalt gestellt werden. Bisher lag dieses Recht allein beim Ministerpräsidenten. Das betrifft vor allem die von Ulrich Siegmund im Falle einer Alleinregierung angekündigte Kündigung des Medienstaatsvertrages als ersten Schritt zur bundesweiten Abschaffung des Zwangsgebühren-Rundfunks sowie die Beendigung der Amtskirchen-Alimentierung durch die Steuerzahler. Auch die vom AfD-Spitzenkandidaten in Frage gestellte Existenz der Landeszentrale für politische Bildung soll durch die „Parlamentsreform“ sichergestellt werden.
▶ Das Vorschlagsrecht für das Amt des Landtagspräsidenten soll nicht allein auf die stärkste Fraktion beschränkt bleiben. Das wäre auf Basis der aktuellen Umfragen mit großem Abstand die AfD.
▶ Die Wahl von Verfassungsrichtern wird ebenfalls neu geregelt. Scheitert die Richterwahl im Landtag, soll künftig das Verfassungsgericht selbst Wahlvorschläge einreichen dürfen. Diesen Kandidaten soll dann eine einfache Mehrheit im Landtag reichen.
FAZIT: Sechs Monate vor der Landtagswahl ändern die Altparteien mitten im Spiel die demokratischen Spielregeln. Weil die Wähler nicht so wollen, wie es das Kartell gerne hätte!