„Stoppt SöDDR“: Corona-Demonstrantin sollte wegen Söder-Karikatur 2.500 Euro zahlen

Weil sie die Ehre des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) verletzt habe, sollte eine Corona-Demonstrantin 2.500 Euro Strafe zahlen. Wieder geht es um eine satirisch-kritische Meinungsäußerung, die der einschlägig berüchtigten Justiz in Franken nicht passt. Allerdings handelt es sich dieses Mal um ein echtes Pappschild mit der Aufschrift „Stoppt SöDDR“.

Wie „Apollo News“ berichtet, hatte die Frau das ihr zur Last gelegte Schild im September 2023 für 15 Minuten am Rande einer Demonstration gegen die Corona-Politik der bayerischen Landesregierung auf dem Rücken getragen. Dies quasi aushilfsweise, weil ihr Lebensgefährte für kurze Zeit abwesend war. Dieser ist nämlich sowohl der Verfasser der Karikatur als auch deren eigentlicher Träger gewesen. Die Karikatur bestand aus einem stark zugespitzten Cartoon von Söder, aus dessen Kopf ein Mittelfinger ragt. Darüber standen im Halbkreis die beiden Worte „Stoppt SöDDR“ geschrieben.

Wieder einmal geht es um den Willkür-Paragrafen 188 des Strafgesetzbuches (StGB), also um Politikerbeleidigung. Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt (Unterfranken) wollte der Demonstrantin im vorauseilenden Gehorsam (Söder hatte gar keinen Strafantrag gestellt!) von Amts wegen eine Geldstrafe von 2.500 Euro aufbrummen. Begründung: Es handele sich um ein Offizialdelikt!

Auf Antrag der Ermittlungsbehörde erließ das Amtsgericht Schweinfurt deshalb im Juli 2024 einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 50 Euro – also 2.500 Euro.

Weil die Frau den Strafbefehl, der „Apollo News“ nach eigenen Angaben vorliegt, nicht akzeptierte, kam es im Oktober 2024 vor dem Amtsgericht Schweinfurt zur Hauptverhandlung. Die Strafe wurde auf 40 Tagessätze zu je 20 Euro reduziert, insgesamt immer noch 800 Euro.

In der Urteilsbegründung vertrat die Richterin allen Ernstes die Ansicht, die Frau habe sich der Beleidigung einer Person des öffentlichen Lebens schuldig gemacht, die geeignet sei, „das öffentliche Wirken des bayerischen Ministerpräsidenten erheblich zu erschweren“.

Auch mit dem reduzierten Strafmaß will sich die Corona-Kritikerin nicht abfinden. Jetzt hat muss das Landgericht entscheiden.

Die Frau hatte übrigens versucht, Söder als Zeugen für die Hauptverhandlung zu laden. Dieser sollte aussagen, ob seine Tätigkeit tatsächlich durch das Plakat eingeschränkt wurde. Das Amtsgericht Schweinfurt lehnte ab.

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