Die Zahl der gemeldeten „Politikerbeleidigungen“ nach Maßgabe des berüchtigten Paragrafen 188 des Strafgesetzbuches (StGB) hat einen neuen Höchststand erreicht. Laut einem Medienbericht („Stern“) gingen 2025 beim Bundeskriminalamt (BKA) 6.246 Fälle ein – so viele wie noch nie. Das bedeutet täglich 17 neue Ermittlungen inklusive gegebenenfalls Hausdurchsuchungen!
Eine Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin im Justizministerium, Anette Kramme (SPD), auf eine Frage des AfD-Abgeordneten Peter Felser lasse aufhorchen, berichtet derweil die „Junge Freiheit“ (JF). Darin heiße es: „Die Bundesregierung prüft kontinuierlich, ob Änderungen von strafrechtlichen Regelungen und damit auch der Regelung in § 188 des Strafgesetzbuches (StGB) erforderlich sind.“
Kommt jetzt doch neue Bewegung in die Diskussion über eine Abschaffung des „Majestätsbeleidigungs-Paragrafen“?