Kinderpornografie: Thüringer Ex-Linken-Politiker wird zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt

Wegen des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Dateien hat das Amtsgericht Stadtroda einen Strafbefehl gegen den früheren Landtagsabgeordneten der Linken in Thüringen, Markus Gleichmann, erlassen. Das teilte ein Gerichtssprecher mit. Demnach wird eine Freiheitsstrafe von neun Monaten verhängt – diese werde für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss der ehemalige Thüringer Linken-Politiker eine Geldauflage in Höhe von 1.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.

Ein Strafbefehl ist eine gerichtliche Entscheidung in einem vereinfachten Verfahren. Er wird angewendet, wenn die Staatsanwaltschaft eine Straftat als ausreichend aufgeklärt ansieht. Statt einer öffentlichen Verhandlung entscheidet das Gericht schriftlich über die Strafe.

Gleichmann erklärte, er werde den Strafbefehl annehmen und keinen Einspruch einlegen. Damit kommt es nicht zu einem öffentlichen Prozess.

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