Das Verwaltungsgericht Bremen gab einem Eilantrag eines jungen Polizisten statt. Kommissar-Anwärter Jaspinder Singh darf seinen „Dastar“ (Turban) zur Polizeiuniform in der Öffentlichkeit zu tragen. Der Kläger gehört der Glaubensgemeinschaft der Sikhs an.
Der Sikhismus entstand im 15. Jahrhundert in Punjab (Nordindien) und ist eine monotheistische Weltreligion mit hinduistischen und islamischen Einflüssen.
Der Grund für die Schlappe der SPD-geführten Innenbehörde unter Senatorin Eva Högl ist ein handwerklicher Fehler: Der Behörde fehlt die gesetzliche Basis für ein solches Verbot.
In seinem Eilantrag verwies Singh darauf, dass das Turban-Verbot seine Religions- sowie Ausbildungs- und Berufsfreiheit verletze. Dieser Argumentation folgte nun auch das Verwaltungsgericht. „Für einen solch tiefgreifenden Grundrechtseingriff fehle es an einer entsprechenden Rechtsgrundlage“, begründete die Kammer ihre vorläufige Entscheidung.