Hörsturz nach Corona-Impfung: Klägerin erzielt Teilerfolg gegen Pharma-Riesen

Eine Frau, die nach einer Corona-Impfung einen Hörsturz erlitten hatte, hat einen juristischen Teilerfolg erstritten: Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied, dass eine Klage gegen den britisch-schwedischen Pharmakonzern AstraZeneca wegen mutmaßlicher Impfschäden neu verhandelt werden muss. Der Fall wurde zurück an das Oberlandesgericht Koblenz verwiesen.

Das nach eigenen Angaben Impfopfer verlangt Auskunft über bekannte Wirkungen und Nebenwirkungen des Impfstoffs sowie Schadensersatz in Höhe von mindestens 150.000 Euro. Nach Bekanntwerden von Thrombosen, die in Verbindung mit dem Impfstoff „Vaxzevria“von AstraZeneca gebracht wurden, hatte die Ständige Impfkommission im April 2021 empfohlen, dieses Vakzin nur noch Älteren ab 60 zu verabreichen. Im März 2024 nahm AstraZeneca seinen Impfstoff vom Markt.

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