Bundestag beschließt „Bürgergeld“-Scheinreform: AfD zeigt, wie es wirklich geht!

Der Deutsche Bundestag beschließt an diesem Donnerstag (5.März) die schwarz-rote Scheinreform des bisherigen „Bürgergeldes“, das in „Grundsicherungsgeld“ umbenannt wird. Statt der von Friedrich Merz (CDU) einst versprochenen Leistungskürzungen in zweistelliger Milliardenhöhe bleibt ein lächerliches Einsparvolumen von 850 Millionen Euro. Die AfD spricht von „Etikettenschwindel“ und hat einen Gegenentwurf für eine wirkliche Reform vorgelegt.

Nach monatelangem Gewürge der Chaos-Koalition verabschiedet der Deutsche Bundestag an diesem Donnerstag ein „Bürgergeld“-Reförmchen. Auf die 5,5 Millionen Bezieher des künftigen „Grundsicherungsgeldes“ kommen einige Verschärfungen zu, von denen abzuwarten bleibt, ob sie überhaupt greifen.

Unter anderem sieht der Gesetzentwurf die Streichung aller Zuwendungen einschließlich der Mietzahlungen bei drei versäumten Jobcenter-Terminen vor. Verschärft wird auch die Nachweispflicht: Jobcenter können künftig ein amtsärztliches Attest verlangen, wenn jemand wegen Krankheit einen Termin nicht wahrnimmt. Ein einfacher Krankenschein vom Hausarzt reicht dann nicht mehr in jedem Fall aus. Das Gesetz, das noch vom Bundesrat gebilligt werden muss, soll am 1. Juli 2026 in Kraft treten.

AfD fordert „Bürgerarbeit“

Für die AfD bleibt die vorgebliche Reform angesichts des weiterhin bestehenden Leistungsumfangs von mehr als 50 Milliarden Euro reiner Etiketten-Schwindel. Co-Fraktionschef Tino Chrupalla: „Der Berg hat gekreist und gebar eine Maus!“

Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag eine „aktivierende Grundsicherung statt Grundsicherungsgeld“. Darin heißt es: „Wer sich nicht selbst helfen kann, dem stellt der Staat Unterstützungsleistungen zur Verfügung, bis er seinen Lebensunterhalt wieder aus eigener Kraft bestreiten kann. Ein langfristiger Transferbezug muss jedoch in einer Welt begrenzter Ressourcen die Ausnahme bleiben.“

Arbeitspflicht nach einem halben Jahr

Nach einer Karenzzeit von sechs Monaten soll für erwerbsfähige Leistungsbezieher generell die Pflicht zur Aufnahme einer „Bürgerarbeit“ mit 15 Wochenstunden gelten  – „soweit nicht bereits eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit mindestens 20 Wochenstunden besteht“.

Bezahlkarte für Arbeitsmuffel

In Abstimmung mit den Bundesländern soll eine Bezahlkarte für volljährige erwerbsfähige und im Leistungsbezug nach dem SGB II befindliche Leistungsempfänger eingeführt werden, „mit der als Alternative zu der Gewährung von Barmitteln die Leistungsgewährung in bestimmten Fällen – wie etwa der Verweigerung der ‚Bürgerarbeit‘ – unbar über die Bezahlkarte erfolgt“.

Für Ausländer ist spätestens nach fünf Jahren Schluss

Leistungen des SGB II für „volljährige erwerbsfähige Ausländer“ sollen nur noch befristet für zwölf Monate am Stück und für die Dauer des gesamten Erwerbslebens allerhöchstens für fünf Jahre gewährt werden. Menschen, die wegen einer psychischen Erkrankung oder Kinderbetreuung nicht mehr als drei Stunden am Tag arbeiten können, sollen in das Sozialhilfe-System (SGB XII) integriert werden.

Schluss mit Vollversorgung von Ukrainern

Den Bürgergeldbezug für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine will die AfD generell beenden. Ukrainer sollen künftig nach dem Asylbewerberleistungsgesetz behandelt werden, auch wenn sie vor dem 1. April 2025 eingereist sind.

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