Das Berliner „Gesetz zur Förderung der Partizipation in der Migrationsgesellschaft“, kurz Partizipationsgesetz, könnte in Teilen gegen das Grundgesetz verstoßen. Das ergab laut Medienberichten ein von der Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) bei einer Anwaltskanzlei beauftragtes Rechtsgutachten.
Im Berliner Partizipationsgesetz heißt es, dass bei der Stellensuche im öffentlichen Dienst „mindestens so viele Personen mit Migrationshintergrund zu Auswahlgesprächen einzuladen“ sind, „wie es ihrem Anteil an der Berliner Bevölkerung entspricht“. Aktuell sind das etwas mehr als 40 Prozent. Zudem schreibt das Gesetz vor, dass Menschen mit Migrationshintergrund, die für die Stelle die gleichen Eignungen und Qualifikationen wie Mitbewerber haben, bei Einstellungen in besonderem Maße berücksichtigt werden sollen.
Das bei einer externen Kanzlei eingeholte Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass das Partizipationsgesetz zumindest bei wortlautgetreuer Anwendung verfassungswidrig (Gleichheitsgrundsatz) sei. Das Gesetz aus dem Jahr 2021 geht auf den rot-rot-„grünen“ Senat unter dem damaligen Regierenden Bürgermeister Michael Müller (SPD) zurück.