Die AfD will die Rechtmäßigkeit des milliardenschweren Sondervermögens vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen. Dazu kündigte die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag eine sogenannte abstrakte Normenkontrollklage an. Die Bundesregierung breche durch den Missbrauch des Sondervermögens das Grundgesetz, sagte der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Michael Espendiller.
Die AfD begründet ihren Antrag, der diese Woche ins Parlament eingebracht werden soll, mit der kürzlich bekanntgewordenen Zweckentfremdung von Geldern aus dem Sondervermögen. Die Haushalte für 2025 und 2026 sind aus Sicht der AfD verfassungswidrig, weil Gelder statt für Investitionen anderweitig ausgegeben worden seien, sagte Espendiller. Außerdem werde die erforderliche Investitionsquote von zehn Prozent im Kernhaushalt nicht eingehalten, dies widerspreche „der im Grundgesetz formulierten Zusätzlichkeit des Sondervermögens“.
Die AfD stützt ihre Argumentation auch auf die jüngst veröffentlichten Studien zweier führender Wirtschaftsforschungsinstitute, wonach zwischen 86 und 95 Prozent des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität bislang nicht für zusätzliche Investitionen, sondern zum Stopfen von Haushaltslöchern verwendet wurden.
Bleibt die spannende Frage, ob die „Grünen“, die ebenfalls mit einer Verfassungsklage gedroht hatten, den Gang der AfD nach Karlsruhe unterstützen? Oder ob alles nur wieder schein-oppositionelles Geplärre war…