„Dobrindt plant Job-Revolution für Migranten“, bläst BILD die Propaganda-Fanfare. Der CSU-Innenminister wolle das Asylsystem reformieren und Sozialkosten sparen, habe einen „Sofort-in-Arbeit-Plan“ erarbeiten lassen. Kern: Asylbewerber sollen bereits nach drei Monaten Aufenthalt in Deutschland arbeiten dürfen, auch wenn ihr Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Bisher mussten Antragsteller oft lange warten, bevor sie eine Beschäftigung aufnehmen konnten. Das Boulevardblatt schließt daraus „im Klartext: Das Arbeitsverbot für Asylbewerber wird gekippt!“.
Zu dumm nur, dass es nicht nur die Propaganda-Assistenten im Springer-Verlag sondern auch den KI-Assistenten von Google gibt. Der weiß zu berichten: „Die Dreimonatsfrist (Arbeitsverbot in den ersten drei Monaten des Aufenthalts) für Asylbewerber und Geduldete gilt in Deutschland im laufenden Verfahren in dieser Form seit mehreren Jahren, wobei die konkreten Regelungen zur Erleichterung des Zugangs in den letzten Jahren mehrfach angepasst wurden. Grundsätzlich gilt: Asylsuchende mit Aufenthaltsgestattung sowie Geduldete dürfen in der Regel frühestens nach drei Monaten Aufenthalt eine Beschäftigung aufnehmen.“
Eine Dobrindt-Sprecherin „erläuterte“ den angeblich neuen Plan: „Das Arbeitsverbot wird gekippt – aber es gibt keine Arbeitspflicht! Wichtig: Die neuen Regeln ändern nichts am Ablauf und Ausgang des Asylverfahrens. Ob jemand arbeitet oder nicht, hat keinen Einfluss auf die abschließende Entscheidung über Schutz oder Ablehnung. Das Verfahren läuft unabhängig davon weiter.“
Wie gesagt, alles geltendes Recht seit Jahren.