Irrenhaus Berlin: Aufgrund einer Justizpanne ist ein wegen Vergewaltigung verurteilter Afghane (28) wieder aus der Haft entlassen worden. Hintergrund ist, dass nach dem Urteil des Landgerichts Berlin im Juni 2025 die Protokolle zu den 33 Verhandlungstagen nicht rechtzeitig fertig wurden, weil der zuständige Richter „suchtkrank“ sein soll.
Die nichtfristgerechte Vorlage der Verhandlungsprotokolle verstößt nach einem Beschluss des Berliner Kammergerichts gegen das „Beschleunigungsgebot“, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Darum sei der Haftbefehl gegen den 28-Jährigen aufgehoben und der Afghane am 19. Januar aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Laut Berliner „Tagesspiegel“ wurde das Vergewaltigungsopfer vorsorglich unter Polizeischutz gestellt.
Das Landgericht hatte den 28-Jährigen im Sommer 2025 zu sieben Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Es sprach ihn wegen Vergewaltigung in drei Fällen sowie wegen weiterer Gewaltdelikte gegenüber seiner Ex-Partnerin schuldig. Das Urteil wurde jedoch nicht rechtskräftig, weil die Verteidigung Rechtsmittel dagegen einlegte. Über die Revision konnte jedoch nicht verhandelt werden, weil der zuständige, angeblich suchtkranke Richter die Protokolle nicht rechtzeitig fertigstellte. Dagegen legten die Anwälte des 28-Jährigen erfolgreich Beschwere beim Kammergericht ein. Nach mehr als eineinhalb Jahren im Gefängnis kam der Mann auf freien Fuß.
Nach Gerichtsangaben ist der Richter bereits seit Dezember nicht mehr Vorsitzender der betroffenen Strafkammer. „Er befindet sich derzeit nicht im Dienst“, so eine Sprecherin.