Sieg für die Meinungsfreiheit:  Bayerischer Verwaltungsgerichtshof hebt Redeverbot für Björn Höcke (AfD) auf!

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat Redeverbote für den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke (AfD) im bayerischen Kommunalwahlkampf als unzulässig zurückgewiesen. Damit folgten die Münchner Richter einer Beschwerde des AfD-Kreisverbandes Bayreuth und verwarfen zugleich eine Beschwerde der Stadt Lindenberg im Allgäu. Hintergrund der Entscheidung sind zwei geplante Wahlkampfveranstaltungen mit Höcke am Samstag (14.Februar) in Seybothenreuth (Oberfranken) und einen Tag später in Lindenberg (Schwaben).

Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Bayreuth ein verhängtes Redeverbot der Stadt Seybothenreuth bestätigt. In Lindenberg wollte man die Überlassung der Stadthalle an die AfD verhindern. Damit scheiterte die Stadt vor dem Verwaltungsgericht Augsburg. Die Augsburger Richter verwiesen aber auf die Möglichkeit eines Redeverbots für Höcke gemäß der bayerischen Gemeindeordnung.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied nun: „Hinreichend konkrete Anhaltspunkte im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dafür, dass durch den Gastredner Rechtsbrüche in Form der Begehung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten zu erwarten seien, hätten die Gemeinden nicht ausreichend dargetan.“

 

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