„Rote Hilfe“: GLS-Bank nimmt Kontenkündigung zurück – „Arbeitsaufwand“ hat sich reduziert

Unfassbar: Die linksextremistische selbsternannte Gefangenenhilfsorganisation „Rote Hilfe“ darf ihre Hauptkonten bei der GLS-Genossenschaftsbank nun doch behalten, weil sich der „Arbeitsaufwand“ reduziert habe. Bankvorstand Hartmut Brückner bestätigte den Rückzieher, der mutmaßlich auf Druck der sogenannten „Zivilgesellschaft“ zustande gekommen sein dürfte. Der Skandal beschäftigt auf Verlangen der AfD-Fraktion jetzt auch den Deutschen Bundestag.

Die GLS-Bank und die Sparkasse Göttingen hatten im Dezember vergangenen Jahres ohne Angaben von Gründen unter Verweis auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen sämtliche Konten der vom Verfassungsschutz beobachteten „Roten Hilfe“ gekündigt – offenbar vor folgendem Hintergrund: Wenige Wochen zuvor hatten die USA die sogenannte „Antifa Ost“ auf ihre Sanktionsliste gesetzt. Die „Rote Hilfe“ leistet Prozesskostenhilfe für Mitglieder ostdeutscher „Antifa“-Gruppen. Es dürfte zu erwarten sein, dass auch die Sparkasse Göttingen jetzt einknickt.

Der Verdacht, dass die Kündigung der Konten bei der GLS-Bank mit der US-Sanktionsliste in Zusammenhang stehe, sei zwar „nicht ausgeräumt“, eierte Brückner rum. Wahr sei aber auch, dass sich der „Arbeitsaufwand“ für Banken bei Organisationen, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden, in der Vergangenheit erhöht habe. Die „Rote Hilfe“ habe dazu beigesteuert, diesen „Prüfaufwand zu reduzieren“ – darunter falle etwa mehr Klarheit bei der Angabe von Verwendungszwecken.

Der Skandal um die GLS-Bank beschäftigt jetzt auch den Deutschen Bundestag. In einer Kleinen Anfrage zu den Auswirkungen der US-Terrorlistung der „Antifa Ost“ auf das deutsche Finanzsystem und die staatliche Förderpraxis will die AfD-Fraktion unter anderm wissen, welche aufsichtsrechtlichen Prüfungen hat die Bankenaufsicht BaFin in diesem Zusammenhang eingeleitet oder abgeschlossen hat?

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