„Rente mit 70“: Wer künftig wie lange arbeiten muss!

Von wegen „die Migranten retten unser Rentensystem“: Die Rentenkommission der Bundesregierung diskutiert die Rente mit 70. Eine Anhebung des Renteneintrittsalters scheint vor dem Hintergrund des kollabierenden Systems gut so sicher. Bei Lichte betrachtet, handelt es sich im Kern vor allem um eine Rentenkürzung. Und zwar für alle, die aus persönlichen oder gesundheitlichen Gründen nicht so lange arbeiten wollen (können) und deshalb versicherungsmathematische Abschläge in Kauf nehmen müssen. Was kommt da auf künftige Rentner-Generationen zu?

Am 23. Februar will die Rentenkommission unter Sozialrechtsprofessorin Constanze Janda (Universität Speyer) erneut zusammen kommen. Dabei soll laut Medienberichten über eine mögliche Anhebung des Renteneintrittsalters auf 70 Jahre beraten werden und auch darüber, wie hoch die Abschläge bei einem früheren Renteneintritt ausfallen sollen.

Legt man die 2007 vom Deutschen Bundestag beschlossene stufenweise ab 2012 in Kraft getretene Erhöhung des gesetzlichen Rentenalters auf 67 Jahre („Rente mit 67″) zugrunde – also Jahr für Jahr um zwei Monate – wäre der Jahrgang 1982 der erste, der im Jahr 2052 regulär mit 70 in Rente gehen würde. Wer 1970 geboren wurde, würde 2038 bis 68 Jahre arbeiten müssen. 1976 Geborene würden mit 69 Jahren die Rente erreichen, also im Jahr 2045.

Aktuell kann ohne Abschläge frühestens mit 65 in Rente gehen, wer 45 Beitragsjahre nachweisen kann. Das ist die Rente für besonders langjährige Versicherte. Es wird allerdings erwartet, dass die Rentenkommission diese Grenze an ein steigendes Renteneintrittsalter anpasst.

Wer ohne 45 Beitragsjahre früher in Rente gehen will, muss schon jetzt spürbare Abschläge in Kauf nehmen: Für jeden Monat, den sie oder er vor dem regulären Rentenalter aufhört, kürzt die gesetzliche Rentenversicherung die Rente um 0,3 Prozent – und zwar für den Rest des Lebens. Ein Jahr frühere Rente bedeutet also 3,6 Prozent weniger Geld, bei zwei Jahren sind es schon 7,2 Prozent. Wer sogar drei Jahre früher aufhören möchte, muss mit 10,8 Prozent weniger rechnen. Bei einer beispielhaften Rente von 1.800 Euro wären das monatlich bis ans Lebensende mehr als 190 Euro weniger.

Aus der folgenden Tabelle können künftige Rentner  entnehmen, wann sie abschlagsfrei aufhören dürfen zu arbeiten. Unter Annahme wie gesagt, die „Rente mit 70“ würde dem Stufen-Modell der „Rente mit 67“ folgen:

Geburtsjahr Renteneintrittsalter Rentenbeginn im Jahr
1964 67 Jahre 2031
1965 67 Jahre, 2 Monate 2032
1966 67 Jahre, 4 Monate 2033
1967 67 Jahre, 6 Monate 2034
1968 67 Jahre, 8 Monate 2035
1969 67 Jahre, 10 Monate 2036
1970 68 Jahre 2038
1971 68 Jahre, 2 Monate 2039
1972 68 Jahre, 4 Monate 2040
1973 68 Jahre, 6 Monate 2041
1974 68 Jahre, 8 Monate 2042
1975 68 Jahre, 10 Monate 2043
1976 69 Jahre 2045
1977 69 Jahre, 2 Monate 2046
1978 69 Jahre, 4 Monate 2047
1979 69 Jahre, 6 Monate 2048
1980 69 Jahre, 8 Monate 2049
1981 69 Jahre, 10 Monate 2050
1982 70 Jahre 2052

Quelle: Berechnungen des Portals „Focus online“.

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