Gesichert sicher: AfD-Verbot ist vom Tisch!

Es ist eine Woche vor dem Startschuss in das Superwahljahr 2026 die Polit-Bombe des noch jungen Jahres: Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD bis auf Weiteres nicht als „gesichert rechtsextremistisch“ einstufen und behandeln darf. Als gesichert sicher kann nunmehr gelten: Ein AfD-Verbot ist so gut wie vom Tisch!

Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für alle Demokratieverächter, namentlich und vor allem für Ex-Innenministerin Nancy Faeser (SPD). Der Deutschland-Kurier fasst Reaktionen, Analysen und Medienstimmen zu dem Hammer-Urteil aus Köln zusammen.

Zwar steht das Urteil im Hauptverfahren weiter aus – doch nach dem Beschluss der Kölner Richter bebt die deutsche Innenpolitik. Und eins gilt es bereits an dieser Stelle vorwegzunehmen: Es gibt sie doch noch in Deutschland – eine Justiz, die sich nicht willfährig zum Handlanger der Altparteien machen lässt!

AfD-Chefin Alice Weidel lobte das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts (der Bundesverfassungsschutz sitzt in Köln) als „großen Erfolg für die AfD und einen großen Erfolg für die Demokratie in Deutschland.“

BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht: „Was für eine Klatsche für Dobrindt, Faeser und den Verfassungsschutz!  Man muss die AfD nicht mögen, um sich darüber zu freuen, dass der Rechtsstaat in Deutschland noch funktioniert.“

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte zerkirscht, man nehme die Gerichtsentscheidung  „zur Kenntnis“. Mit Blick auf ein AfD-Verbot räumte er ein: Die Hürden dafür seien noch einmal höher als für eine Einstufung.

Ex-Bundestags-Vizepräsident  Wolfgang Kubicki (FDP): „Aus der Begründung der Entscheidung geht eindeutig hervor: Wenn der Verfassungsschutz nicht mehr hat als das, was er bisher vorgelegt hat, wird auch das Hauptverfahren scheitern. Jetzt fangen unsere grünen, sozialdemokratischen und linken Freunde – die mit dem Rechtsstaat nichts am Hut haben, sondern ihrem politischen Willen Ausdruck verleihen wollten – an zu weinen, denn jetzt ist auch das AfD-Verbotsverfahren vom Tisch!“

Der renommierte Kölner Anwalt Ralf Höcker, der die AfD im Verfahren gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz vertritt, twitterte:  „Kein AfD-Verbot mehr möglich!“ Er verwies auf das juristische Fachmagazin LTO, warum sich das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln bereits wie eine Entscheidung in der Hauptsache lese und resümiert: „Ein Verbot der AfD erscheint damit aussichtslos.“

Das Hammer-Urteil aus Köln ist auch das beherrschende Thema in den Kommentarspalten:

„Bild“ schreibt: „Wenn Ideologen Politik machen, kommt nichts Gutes dabei heraus…“ Das Boulevardblatt geht ausführlich auf die unsägliche Rolle der früheren Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) im Zusammenhang mit dem Vorgehen des Verfassungsschutzes ein: „Das Schöne am Rechtsstaat: Manchmal greifen rechtzeitig Gerichte ein – und stoppen den Wahnsinn fanatisierender Politiker.“ Zugleich habe das Verwaltungsgericht Köln eine „stümpernde Behörde gestoppt“. Das Springer-Blatt fasst zusammen: „Sollte der Verfassungsschutz nicht mehr haben, als er vorgelegt hat, wird es dabei auch bleiben (…) Schon die Art und Weise, wie die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) im vorigen Jahr unter den rot-grünen Ampelresten die AfD-Einstufung verkündete, war ein Unding für eine Demokratie! Schon die Umstände wiesen auf eine politisch motivierte Staatstat…“

Stürzt der Verfassungsschutz-Chef?

Gesondert knöpft sich die „Bild“-Zeitung den neuen BfV-Präsidenten Sinan Selen vor, der zum Zeitpunkt der AfD-Einstufung als „gesichert rechtsextrem“ den Inlandsgeheimdienst kommissarisch leitete. Das Boulevardblatt wirft dem Verfassungsschutz-Chef „Amtsanmaßung“ vor. Selen sei, sollte das Urteil Bestand haben,  „nicht mehr tragbar an der Spitze jener Behörde, die die Verfassung und nicht politische Interessen schützen soll.“

  Die „Bild“-Zeitung resümiert: „Politiker wie Frau Faeser, die die Macht des Staates und die Autorität seiner Institutionen missbrauchen, um politische Gegner plattzumachen, verspielen dieses Vertrauen, missbrauchen ihr Amt. Amtschefs, die diesen Missbrauch zulassen, sind noch schlimmer. Denn sie müssten genau diese Politiker stoppen, statt karrieregeil zu dienern.“

Die „Südwest Presse“ aus Ulm analysiert: „Ein AfD-Verbotsverfahren ist nach diesem Stoppschild aus Köln derzeit nur schwer vorstellbar!“

Das liberal-konservative Portal „Tichy’s Einblick“ sieht es ebenso und betont: „Der Beschluss ruft uns ins Gedächtnis, dass es einer Demokratie unwürdig und dem Rechtsstaat abträglich ist, wenn Auseinandersetzungen, die eindeutig im politischen Raum ihren gesellschaftlichen Platz haben, durch eine Bundesministerin, durch eine Bundesbehörde, oder durch Parteien, denen es augenscheinlich an politischen Argumenten mangelt, in den juristischen Bereich verlagert werden, wenn die politische Auseinandersetzung kriminalisiert werden soll.“

Das systemkritische Portal „Apollo“-News folgert: Es sei zwar nur ein Beschluss im Eilverfahren – „doch die Ausführungen des Verwaltungsgerichts Köln zerschmettern die Argumentation all jener, die ein AfD-Verbotsverfahren fordern: Es entlarvt sie als die wahren Demokratiefeinde!“ Das Kölner Urteil sei ein „gigantisches Stoppschild, das der Rechtsstaat gegenüber all jenen aufstellt, die ein AfD-Verbot wie auf einem Kreuzzug verfolgen.“

Sammelsurium der Absurditäten

„NiUS“ ruft die absurdesten Beispiele aus dem sogenannten auf durchweg öffentlichen Quellen gestützten BfV-„Gutachten“, das zur Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ führte, in Erinnerung. Beispiele:

Die 2025 von AfD-Politikern verwendete Wahlkampfparole „Alice für Deutschland“ sei angeblich eine „Verharmlosung“ von „nationalsozialistisch geprägtem Sprachgebrauch“ gewesen.

Dass der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Reichardt nach der Ermordung der erst 14 Jahre alten Ece aus Baden-Württemberg durch einen Migranten aus Eritrea eine Kachel teilte, in der „Fachkräfte“ durchgestrichen und mit „Messerkräfte“ überschrieben war, wertete der Verfassungsschutz als Beleg für „fremden- und minderheitenfeindliche Aussagen und Positionen“.

Generell wurde die Nutzung des Begriffs „Messermigration“ in Verbindung mit der Explosion von einschlägigen Straftaten der AfD vom Verfassungsschutz zur Last gelegt.

Die frühere Brandenburger Landtags- und heutige  Bundestagsabgeordnete Birgit Bessin musste für den Verfassungsschutz als ein Beispiel für angebliche Fremdenfeindlichkeit herhalten, weil sie twitterte: „Nein, zu Kinderehen, (Gruppen)Vergewaltigungen, Genitalverstümmelung … Schluss mit der Unterdrückung von Frauen durch unkontrollierte Massenmigration aus mittelalterlich anmutenden Gesellschaften von kulturfremden Menschen!“

Die Formulierung „Windmühlen der Schande“ durch AfD-Bundessprecherin Alice Weidel war den Kölner Schlapphüten ebenfalls höchst suspekt.

Da schau an – selbst der linksgrün-woken „ZEIT“ dämmert langsam was: „Das war’s dann wohl mit dem Verbotsverfahren!“

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