Bundestag: AfD-Fraktion scheitert mit Verfassungsklage auf Zuteilung von SPD-Saal

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat eine Klage der AfD-Bundestagsfraktion auf Zuteilung eines größeren Sitzungsaales abgewiesen. Damit verfestigt sich der Eindruck, dass Deutschlands höchste Justizinstanz immer mehr zum verlängerten Arm des Altparteien-Kartells wird.

Die AfD wollte nach der Bundestagswahl vor einem Jahr in den von der SPD genutzten größeren „Otto-Wels-Saal“ im Reichstagsgebäude  wechseln, der Ältestenrat des Parlaments hatte das abgelehnt. Die AfD argumentierte, dass ihr als zweitgrößter Fraktion nach der CDU/CSU ein größerer Tagungsraum zustehe, zumal die AfD-Fraktion 31 Abgeordnete mehr zähle als die SPD-Fraktion.

Das von den Altparteien dominierte Bundesverfassungsgericht folgte dieser Rechtsauffassung nicht: Der verfassungsrechtliche Status umfasse nicht das Recht auf einen bestimmten Fraktionssaal, hieß es in der Begründung der Karlsruher Richter. Der Saal, welcher der AfD zugeteilt wurde, sei für die Fraktionsgröße „geeignet“. Das Recht auf Gleichbehandlung werde nicht verletz

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