„Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“: AfD Niedersachsen will gegen neue LfV-Einstufung klagen

Der niedersächsische Landesverband der AfD will gegen seine Höherstufung als „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ durch das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) klagen. Ansgar Schledde, Vorsitzender der AfD Niedersachsen, bekräftigte, die Landespartei stehe fest auf dem Boden des Grundgesetzes. Er sprach von einer „empörenden Entscheidung“, hinter der „politisches Kalkül“ stecke. AfD-Landesvize Stephan Bothe nannte die Entscheidung rechtswidrig und kündigte juristische Schritte an.

Mit der Neubewertung kann der Verfassungsschutz Niedersachsen nach Angaben von Landesinnenministerin Daniela Behrens (SPD) „eingriffsintensivere nachrichtendienstliche Maßnahmen“ gegen die AfD treffen – vermutlich vor allem aus diesem Grund: Eine Umfrage von Infratest dimap im Auftrag des NDR Niedersachsen sah die niedersächsische AfD zuletzt mit deutlichen Gewinnen in der Wählergunst bei 20 Prozent. Bei der Landtagswahl 2022 hatte die Partei noch 11 Prozent erhalten.

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