Die Landtagsdebatte beim Misstrauensvotum gegen den thüringischen Ministerpräsidenten Mario Voigt (CDU) hat für AfD-Fraktionschef Björn Höcke ein irres Nachspiel: Weil der AfD-Politiker im Plenum über seine Verurteilung wegen der Parole „Alles für Deutschland“ sprach, sieht sich Höcke mit erneuten absurden Ermittlungen konfrontiert.
In der Debatte des Thüringer Landtags über das Misstrauensvotum am 4.Februar hatte SPD-Fraktionschef Lutz Liebscher den AfD-Fraktionsvorsitzenden Höcke als „rechtskräftig verurteilten Straftäter“ bezeichnet. Daraufhin ergriff Höcke erneut das Wort und sprach über seine persönlichen Erfahrungen mit der deutschen Willkür-Justiz, die ihn zu 100 Tagessätzen verurteilt hatte.
Nie sei er als Straftäter in Erscheinung getreten, betonte Höcke. Zu seiner Verurteilung wegen der SA-Parole „Alles für Deutschland“ führte der Thüringer AfD-Landesvorsitzende aus: Zu der Redewendung bei einer Wahlkundgebung im Mai 2021 in Sachsen-Anhalt sei es gekommen, „weil das Motto der Parteifreunde war: Alles für unsere Heimat. Und diesen Dreiklang habe ich spontan durchdekliniert: Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland.“ Seine rechtskräftige Verurteilung sei „weniger Beleg dafür, dass ich kriminelle Energie habe“, sondern vielmehr dafür, wie bedroht die Meinungsfreiheit sei, unterstrich Höcke.
Staatsrechtler Vosgerau: Patriotische Standard-Wendung
Es ist einfach nur noch grotesk: Weil Höcke seine eigenen Worte im Landtag zitierte, ermittelt die Polizei nun erneut gegen den AfD-Politiker. Man habe entsprechende Ermittlungen eingeleitet, „um den Verdacht einer Straftat zu prüfen“, bestätigte eine Polizeisprecherin laut „Bild“-Zeitung. Möglicherweise werde sich auch die Staatsanwaltschaft einschalten, heißt es in dem Bericht.
Der renommierte Staats- und Strafrechtler UlrichVosgerau kann darüber nur den Kopf schütteln. Er schrieb dazu auf X: „Bei der Wortfolge ‚Alles für Deutschland‘ handelt es sich nicht um ‚die‘ oder auch nur ‚eine SA-Losung‘, sondern um eine spätestens seit 1848 überall verbreitete patriotische Standard-Wendung. In der Weimarer Republik galt sie als Markenzeichen sozialdemokratischer Verbände, wie etwa dem ‚Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold‘…“
Da Höcke die Worte in einer Landtagsdebatte wiederholt habe, würden diese ohnehin unter die Indemnität (Schadlosigkeit) fallen, betonte Vosgerau. Diese auch in der Thüringer Landesverfassung verankerte Rechtsnorm zum Schutz der Meinungsfreiheit garantiert Abgeordneten straf- und zivilrechtliche Freiheit für Äußerungen oder Abstimmungen im Parlament oder dessen Ausschüssen.