79 Prozent – Massiver Einbruch bei der Körperschaftssteuer

Und weiter geht’s mit den Hiobsbotschaften aus dem Land des linksgrün-woken ökosozialistischen Untergangs: Laut Medienberichten sind die Einnahmen von Bund und Ländern aus der Körperschaftsteuer um 79 Prozent abgestürzt. Ein Rückgang der Körperschaftssteuer deutet primär auf sinkende Gewinne bei Kapitalgesellschaften (wie GmbHs oder AGs) hin. Da diese Steuer direkt vom Unternehmensgewinn abhängt, ist sie ein starker Indikator für die wirtschaftliche Verfassung des Unternehmenssektors.

Die Körperschaftsteuer ist in Deutschland eine Gemeinschaftsteuer, deren Aufkommen nach Art. 106 Grundgesetz jeweils zur Hälfte dem Bund und den Ländern zusteht. Sie wird auf das Einkommen von juristischen Personen wie Kapitalgesellschaften (GmbH, AG), Genossenschaften und Vereinen mit einem bundeseinheitlichen Steuersatz von 15 Prozent (zzgl. Soli) erhoben.

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