„Meinungsfreiheit ist für die freiheitliche Demokratie konstituierend“ – Das Bundesverfassungsgericht ist für den AfD-Bundestagsabgeordneten Thomas Fetsch Zeuge, dass der „Majestätsbeleidigungsparagraph“ 188 StGB gestrichen werden muss.
Auch nach dem Freispruch für den DK-Chef David Bendels im „Faeser-Meme“-Prozess sei nämlich nicht alles gut, meint Fetsch angesichts der vielfältigen Attacken auf Meinungsfreiheit und freie Medien durch die Regierungspolitik und appelliert: „Machen wir den ersten Schritt, streichen wir diesen Paragraphen!“