Neuer Anschlag auf die Meinungsfreiheit: Redaktionsräume können OHNE richterlichen Beschluss durchsucht werden!

Schwarz-Rot zieht die Zensur-Daumenschrauben weiter an: Durchsuchungen von Tech-Konzernen und journalistischen Redaktionen sowie Beschlagnahmungen etwa von Computern sollen künftig auch ohne richterlichen Beschluss möglich sein. Das sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung eines neuen EU-Zensurhammers vor, den das Kabinett in seiner letzten Sitzung vor Weihnachten klammheimlich verabschiedet hat.

Hintergrund: Seit dem 10. Oktober 2025 gilt in Deutschland die neue EU-Verordnung über Transparenz und Targeting politischer Werbung (TTPW-VO). Wie jetzt durchsickerte, hat das Bundeskabinett in seiner letzten Sitzung vor Weihnachten den dementsprechenden nationalen Gesetzentwurf verabschiedet. Dieser ist ein neuer Anschlag auf die Meinungsfreiheit:

Demnach sollen künftig Durchsuchungen von Tech-Konzernen und journalistischen Redaktionen sowie Beschlagnahmungen auch ohne richterlichen Beschluss möglich sein – „bei Gefahr im Verzug“.

Mit dem Gesetz will die Bundesregierung die neuen EU-Zensurvorgaben in nationales Recht überführen. Diese regulieren, wie im Netz politische Werbung verbreitet werden darf. Kritiker sehen darin ein neues Instrument der EU zur Zensur regierungskritischer Medien und Parteien.

Vorgeblich soll der neue Zensurhammer mehr Transparenz bei politischer Werbung schaffen, tatsächlich aber zielen die komplizierten Vorschriften darauf ab, unliebsame politische Werbung zu verhindern. Große Tech-Konzerne wie Meta und Google haben denn auch bereits angekündigt, gar keine politische Werbung mehr zu schalten. Denn bei Regelverstößen drohen saftige Geldstrafen in Höhe von bis zu sechs Prozent des Jahresumsatzes.

Neueste Beiträge

Beliebteste Beiträge

Ähnliche Beiträge