Vor der zweiten Runde ist Bewegung in den Faeser-Meme-Prozess gegen den Herausgeber und Chefredakteur des Deutschland-Kurier David Bendels gekommen: Wenn sich in der Berufungsverhandlung, die um 9 Uhr vor dem Landgericht Bamberg begonnen hat, keine „neuen Umstände“ ergeben sollten, werde auch die Staatsanwaltschaft einen Freispruch beantragen. Das erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft auf Medienanfrage.
„Im Lichte des Grundrechts der Meinungsfreiheit ist diese Meinungsäußerung dann als noch zulässige Machtkritik an der ehemaligen Bundesministerin anzusehen“, ließ die Staatsanwaltschaft auf Anfrage des „Tagesspiegel“ verlauten. Gegenstand der Verhandlung ist ein Urteil des Amtsgerichts Bamberg, das den Journalisten im April wegen eines kritischen Memes zu sieben Monaten Haft verurteilt hatte. Darin war die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) in erkennbar satirischer Absicht mit dem Satz „Ich hasse die Meinungsfreiheit“ in Verbindung gebracht worden.
Im In- und Ausland hatte das Verfahren, das durch einen persönlich unterzeichneten Strafantrag der Ministerin angestoßen worden war, einen Sturm der Empörung und Kritik ausgelöst. Die „Welt“ kommentierte seinerzeit, das sei ein „Urteil wie aus einer Diktatur“. Nicht nur David Bendels hatte dagegen Berufung eingelegt, sondern auch die Staatsanwaltschaft, der das Strafmaß seinerzeit sogar zu niedrig erschienen war. Von zahlreichen Beobachtern und Medienvertretern aus dem In- und Ausland wird der Ausgang der Berufungsverhandlung mit Spannung erwartet.