Als ehemalige Bundesinnenministerin gaukelte Nancy Faeser (SPD) den Menschen hinter der Maske der „wehrhaften Demokratie“ vor, sie sei eine Art Jeanne d’Arc der Freiheitsrechte. Tatsächlich grinste sie – „hi,hi“ – unsere vornehmsten Grundrechte weg und wurde mit ihrem Kreuzzug gegen die Presse- und Meinungsfreiheit selbst zur größten Gefahr für die Demokratie. Auch darum geht es am Mittwoch (14. Januar) in der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Bamberg gegen DK-Chefredakteur David Bendels (Faeser-Meme). Einar Koch, Gastautor des Deutschland-Kuriers, zeichnet das Porträt einer skrupellosen linken Ideologin.
VON EINAR KOCH*
Was von dreieinhalb Jahren Faeser als Bundesinnenministerin im Mai 2025 übrigblieb, war ein zertrümmerter Rechtsstaat. „Nancy Faeser hinterlässt verbrannte Erde. Sie beendet ihre Amtszeit so, wie sie von Anfang an war: parteipolitisch ausgerichtet und ideologisch fixiert. Es geht um das Einschüchtern Andersdenkender“, fasste der renommierte deutsche Rechtswissenschaftler Volker Boehme-Nessler (Uni Oldenburg) seinerzeit im Magazin „Cicero“ das unselige Wirken Faesers zusammen.
Das Einschüchtern Andersdenkender, vor allem kritisch Denkender, hatte Faeser im Mai 2024 mit ihrem eigenhändig unterschriebenen Strafantrag gegen den Chefredakteur und Herausgeber des Deutschland-Kuriers, David Bendels, wegen angeblicher Politiker-Verleumdung im Zusammenhang mit dem vom Deutschland-Kurier verbreiteten eindeutig satirisch gemeinten Faeser-Meme („Ich hasse die Meinungsfreiheit“) erstmals auf die Spitze getrieben. Im Juli desselben Jahres verhängte die damalige Bundesinnenministerin ihr „Compact“-Verbot, welches das Bundesverwaltungsgericht wenige Wochen später wieder aufhob. Ihre epochale Niederlage grinste Hi-hi-Faeser einfach weg – für sie war das „ein ganz normaler Vorgang“.
Die Frage stellt sich, ob auch dies ein „ganz normaler Vorgang“ war: Kürzlich irritierte Faeser, die heute als SPD-Hinterbänklerin im Deutschen Bundestag sitzt, am Rande einer SPD-Veranstaltung mit wirren Aussagen. Offenbar konnte die Volljuristin (zweites Staatsexamen) zunächst nicht unterscheiden zwischen ihrem willkürlichen „Compact“-Verbot und ihrem eigenhändig unterschriebenen Strafantrag gegen den Journalisten David Bendels. Warum auch – passten beide Vorgänge doch in ihr blindwütiges Amtsverständnis.
Wer gegen die Regierung ist, ist gegen die Demokratie
Vom ersten Tag an war Nancy Faeser auf einem fanatischen ideologischen Kriegspfad gegen die „Feinde der Demokratie“ – einer Demokratie, die sie ausweislich des zusammen mit ihrer „grünen“ Komplizin Lisa Paus (Ex-Familienministerin) betriebenen „Demokratieförderungsgesetzes“ vor allem so verstand: Wer gegen die Regierung ist, wer gegen Linksgrün ist, ist gegen die Demokratie!
Auf ihrem Vernichtungsfeldzug vor allem gegen alternative Medien war Faeser (genauso wie während der Corona-Willkürmaßnahmen) jedes Mittel recht. Mit offenkundigen Verfassungsbrüchen und Grundrechtseinschränkungen hatte sie dabei nie ein Problem.
Eines dieser lästigen Grundrechte war für die Ampel-Innenministerin die Unverletzlichkeit der Wohnung. Sie wollte dem Bundeskriminalamt (BKA) erlauben, heimlich Wohnungen zu durchsuchen und Staatstrojaner zu installieren. Gut möglich, dass sich Faeser dabei vom preisgekrönten Stasi-Film „Das Leben der Anderen“ inspirieren ließ. Das Vorhaben scheiterte letztlich am entschiedenen Widerstand der FDP.
Was für eine verräterische Sprache!
Aus dem Vokabular des „DDR“-Strafgesetzbuchs übernahm Faeser den Gummibegriff „Hasskriminalität“ als universell einsetzbares Instrument zur Bekämpfung Andersdenkender. Ihr getreuer Erfüllungsgehilfe war der damalige Präsident des Kölner Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang (CDU). Im vorauseilenden Gehorsam erfand der Faeser-Paladin die Wortschöpfung von der „verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates“. Ein Begriff, den das Strafrecht gar nicht kennt und den der Verfassungsschutz (Regierungsschutz) fortan im Kampf „gegen Rechts“ nutzte – von wo laut Faeser „die größte extremistische Gefahr für Deutschland“ drohte (nicht etwa von Linksterroristen wie aktuell beim Jahrhundert-Blackout in Berlin). Aber eigentlich hätten Haldenwang und Faeser in bester DDR-Tradition auch gleich sagen können: „konterrevolutionär“, „staatszersetzend“.
Mit zelotischem Eifer ließen Nancy Faeser und Lisa Paus Denunziationsportale, sogenannte Meldestellen, einrichten. Die „Verhöhnung des Staates“ – nicht nett, aber laut Bundesverfassungsgericht ausdrücklich durch Artikel 5 des Grundgesetzes (Presse- und Meinungsfreiheit) gedeckt – wurde systematisch kriminalisiert. Das Rechtsstaats-Abrisskommando Faeser, Paus, Haldenwang wütete, als gäbe es kein Morgen.
Faesers letzter Streich
Die willkürliche Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ – auf Basis eines an Lächerlichkeit nicht zu überbietenden (Schein-)„Gutachtens“ durch den Verfassungsschutz – sollte das die Demokratie und 12 Millionen Wähler verachtende Wirken dieser Innenministerin in den letzten Tagen ihrer Amtszeit krönen. Die Einstufung übrigens musste der Verfassungsschutz bis zu einer gerichtlichen Klärung zurücknehmen. Bis auf weiteres gilt die AfD wieder als „Verdachtsfall“.
Das liberal-konservative Magazin „Tichys Einblick“ resümierte seinerzeit: „Man müsste nicht über Nancy Faeser schreiben, wenn sie nicht der Demokratie in Deutschland wie kein Innenminister vor ihr geschadet, die Institutionen des Staates zur Durchsetzung ihrer Ideologie missbraucht und dadurch deren Legitimität im Handeln in Frage gestellt hätte, weil ihr der wichtigste Begriff der bürgerlichen Gesellschaft fremd ist. Nämlich die Freiheit, die in einem freiheitlichen Verständnis auch die Freiheit zu Hass und Hetze einschließt. Von Nancy Faeser bleibt, dass man in Deutschland wieder einmal für die Freiheit wird kämpfen müssen.“
So, wie es David Bendels und seine Anwälte am 14. Januar vor dem Landgericht Bamberg müssen!
*Einar Koch, Jahrgang 1951, war von 1992 bis 2003 Leiter der Parlamentsredaktion der „Bild“-Zeitung in Bonn und Berlin, Politik-Chef des Blattes und zuletzt Politischer Chefkorrespondent.
