Im Ringen um die Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland steht der 14. Januar 2026 schon jetzt als historisches Datum fest. An diesem Tag findet ab 9 Uhr vor dem Landgericht Bamberg in Oberfranken die Berufungsverhandlung im Strafverfahren gegen David Bendels, Chefredakteur und Herausgeber des Deutschland-Kurier (DK), statt.
Gegenstand des Rechtsstreits ist eine satirische Fotomontage, ein sogenanntes „Meme“, das der Deutschland-Kurier über die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) verbreitet hatte. Darauf ist die Politikerin in klar erkennbarer satirischer Verfremdung mit einem Plakat zu sehen, das die Aufschrift „Ich hasse die Meinungsfreiheit“ trägt. DK-Chefredakteur David Bendels war deswegen im April 2025 vom Amtsgericht Bamberg zu einer noch nicht rechtskräftigen siebenmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden.
Faeser selbst hatte das Verfahren mit einem eigenhändig unterschriebenen Strafantrag nach Paragraf 188 des Strafgesetzbuches (StGB) in Gang gekommen. Diese auch als „Majestätsbeleidigungsparagraf“ bekannte Strafnorm sieht für die Beleidigung oder Verleumdung von Politikern eine besonders scharfe Ahndung vor.
Prozessbeobachtern und Berichterstatter aus dem In- und Ausland
Für die historische Dimension des Prozess spricht bereits die hohe Zahl von Prozessbeobachtern und Medienvertretern aus dem In- und Ausland, die zu der Berufungsverhandlung erwartet werden. Bereits die erstinstanzliche Verurteilung von David Bendels hatte bei Juristen, Politikern und Teilen der deutschen Medien heftige Kritik ausgelöst und war auch im Ausland, vor allem in den USA, auf Empörung und scharfe Kritik gestoßen.
Die Tageszeitung „Die Welt“ hatte seinerzeit von einem „Urteil wie aus einer Diktatur“ gesprochen, das Magazin „Focus“ machte eine „Sondergerichtszone Bamberg“ aus. Das christliche Medienmagazin „PRO“ meinte: „Dieses Urteil ist so peinlich, dass man es glatt selbst für Satire halten könnte. Und es ist in seiner Härte vollkommen abwegig.“
Der renommierte Staatsrechtler und Bundesminister a.D. Rupert Scholz (CDU) hatte sich über die erstinstanzliche Verurteilung ebenfalls entsetzt gezeigt. Das „Faeser-Meme“ sei durch die in Artikel 5 des Grundgesetzes garantierte Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt, hatte Scholz mit ausdrücklichem Bezug auf die gefestigte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erklärt.
„Urteil wie aus einer Diktatur“
Einer der Prozessbeobachter ist der AfD-Bundestagsabgeordnete Achim Köhler, der dem Ausgang des Verfahrens große Bedeutung beimisst, „weil es die Zukunft der Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland maßgeblich prägen kann“. Eine strafrechtliche Verurteilung im Kontext kritischer Satire hätte seiner Ansicht nach eine problematische Signalwirkung: „Verurteilungen von Journalisten für kritische Satire kennt man nur aus autokratischen Staaten. In der deutschen rechtsstaatlichen Ordnung gab es solche Urteile bis jetzt nicht“, kommentiert der AfD-Menschenrechtspolitiker.
Der Termin werde über Bamberg und Berlin hinaus internationale Aufmerksamkeit erfahren, meint Achim Köhler: „Die Augen der Welt werden am 14. Januar nach Bamberg gerichtet sein. Allen voran werden unsere Kollegen von der US-amerikanischen Botschaft sehr genau verfolgen, wie Deutschland mit politischer Kritik und journalistischer Satire umgeht.“
Achim Köhler ist nicht der einzige AfD-Politiker, der sich mit David Bendels und dem Deutschland-Kurier solidarisiert. Zahlreiche weitere Abgeordnete aus Bundestag und Landtagen sowie prominente Publizisten haben sich mit Botschaften und Adressen zum bevorstehenden Prozess an die Öffentlichkeit gewandt und die überragende Bedeutung des Ausgangs der Verhandlung für die Meinungsfreiheit im Land unterstrichen.
„Lackmustest für die Meinungsfreiheit“
DK-Chef David Bendels und seine drei Verteidiger, darunter der namhafte Staatsrechtler Prof. Ulrich Vosgerau, sehen in dem Verfahren einen „Lackmustest für die Meinungsfreiheit in Deutschland“. Im Kern geht es aus ihrer Sicht um die Frage, ob die Bundesrepublik Deutschland noch als ein freiheitlicher Verfassungsstaat im Sinne westlicher Demokratien gelten darf.
Bendels und seine Verteidiger vertreten die Rechtsauffassung, dass das prozessgegenständliche Meme als kritische Satire gemeint und als solche auch eindeutig zu erkennen war. Dass die Staatsanwaltschaft ebenfalls Berufung eingelegt hat, weil ihr die Bewährungsstrafe angesichts des „Unrechtsgehalts der Tat“ als zu niedrig erschienen sei, lässt allerdings befürchten, dass die politisch weisungsgebundene Staatsanwaltschaft im Freistaat Bayern an Bendels ein einschüchterndes Beispiel statuieren wollte und noch immer will.
Staatsrechtler Vosgerau erwartet Freispruch
Der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau, der Bendels in dem Verfahren verteidigt, sieht der Berufungsverhandlung am 14. Januar dennoch zuversichtlich entgegen: „Wir erwarten, dass das Landgericht Bamberg David Bendels im Berufungsverfahren freisprechen wird.“ Denn das Urteil des Amtsgerichts Bamberg sei aus mehreren Gründen rechts- und verfassungswidrig.
Vosgerau begründet dies wie folgt: „Eine Verurteilung wegen ‚Verleumdung‘ (§ 187 StGB) ist bereits rein strafrechtlich unsinnig. Denn um den Tatbestand zu erfüllen, müsste der normale Leser ja nicht nur vernünftigerweise annehmen, dass Nancy Faeser wirklich ein Schild mit der verfremdeten Aufschrift hochgehalten und sich dabei fotografieren lassen habe und das Bild nun von sich aus verbreiten lasse. Darüber hinaus müsste der Adressat auch noch glauben, dass das Bild und die Botschaft von Nancy Faeser, also auch im hypothetischen Sachverhalt, eben gerade nicht ironisch gemeint gewesen seien, sondern dass sie völlig ernsthaft die Meinungsfreiheit ‚hasse‘ und die Welt von sich aus über diesen Umstand aufklären wolle. Dies ist eine völlig abwegige Annahme; das Urteil des Amtsgerichts Bamberg ist schon allein deswegen im rein juristischen Rahmen nicht mehr zu erklären und offensichtliche Willkür.“
Das Urteil beruhe zudem auf der Anwendung der strafverschärfenden Vorschrift aus Paragraf 188 StGB, dessen Verfassungsmäßigkeit Staatsrechtler Vosgerau „zumindest sehr zweifelhaft“ erscheint.
Vosgerau betont noch einen anderen Aspekt: Die „Bewährungsauflage“ des Amtsgerichts Bamberg, nach der David Bendels sich bei Nancy Faeser zur Vermeidung einer Haftstrafe „schriftlich entschuldigen“ solle, sei „offensichtlich unzulässig und verletzt Herrn Bendels in seiner Menschenwürde. Niemand kann unter Androhung einer Gefängnisstrafe gezwungen werden, sich wider besseres Wissen für die Ausübung seiner Grundrechte zu ‚entschuldigen‘.“
David Bendels: „Ich kämpfe weiter für die Meinungsfreiheit“
„In einem intakten Rechtsstaat ist das in Rede stehende kritisch-satirische „Faeser-Meme“ natürlich vollumfänglich von der grundgesetzlich garantierten und geschützten Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt“, betont DK-Chefredakteur David Bendels betonte: „Macht- und Regierungskritik kann —ja muss!— auch in sehr zugespitzter, harscher, bis an Grenzen des guten Geschmacks reichender Form, erlaubt sein. Das vom Deutschland-Kurier veröffentlichte ‚Faeser-Meme‘ ist in seiner Form, in seinem Ausdruck und in seiner Umsetzung eine grundgesetzlich geschützte Spielart einer solch pointierten Macht- und Regierungskritik. Ich bin der festen Überzeugung, dass eine absolute Mehrheit der Bürger unseres Landes dies genauso sieht.“
Bendels bekräftigt: „Der Deutschland-Kurier und ich persönlich werden immer, mit allen uns zur Verfügung stehenden medialen, politischen und rechtsstaatlichen Mitteln, entschlossen, stabil und hartnäckig für die Presse-und Meinungsfreiheit in unserem Lande sowie für die Redefreiheit der deutschen Bürger einstehen und kämpfen. Etwaigen Angriffen gegen die Presse-, Meinungs- und Redefreiheit werden wir stets sehr couragiert entgegentreten.“
Der Journalist wiederholte seine Überzeugung, „dass die ehemalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser ein sehr problematisches, defizitäres und gestörtes Verhältnis zur Meinungsfreiheit“ habe.
Entsprechend zuversichtlich sieht David Bendels folglich dem Prozess entgegen: „Wir lieben die Meinungsfreiheit und wir werden immer für die Meinungsfreiheit kämpfen!“