David Bendels und seine Anwälte haben am 14. Januar 2026 einen grandiosen, einen historischen Sieg für die Meinungsfreiheit in Deutschland errungen! Das Landgericht Bamberg (Oberfranken) hat den Chefredakteur und Herausgeber des Online-Portals Deutschland-Kurier vom Vorwurf der Politiker-Verleumdung im Zusammenhang mit dem satirisch-kritischen Faeser-Meme „Ich hasse die Meinungsfreiheit!“ freigesprochen. Das Willkür-Urteil des Amtsgerichts Bamberg unter Vorsitz von Amtsrichter Martin Waschner vom April 2025 (sieben Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung) wurde ersatzlos aufgehoben. Die Prozesskosten trägt die Staatskasse.
Es ist ein Sieg auf ganzer Linie: Die Staatsanwaltschaft Bamberg selbst beantragte (wie auch die Verteidigung) in der Berufungsverhandlung den Freispruch. Dabei hatte die Staatsanwaltschaft zuletzt sogar noch eine Strafverschärfung erreichen wollen und war deshalb ebenfalls in die Berufung gegangen.
In einer ersten Reaktion zeigte sich David Bendels einerseits erleichtert, andererseits aber auch kampfentschlossener denn je!
Der DK-Chef erklärte: „Kein Staatsanwalt hätte hier jemals einen Strafbefehl beantragen dürfen, und kein Amtsgericht hätte hier jemals verurteilen dürfen. Denn es ist völlig offensichtlich, dass hier keine Straftat vorliegt. Macht- und Regierungskritik kann — ja muss!— auch in zugespitzter, harscher, bis an Grenzen des guten Geschmacks reichender Form, jederzeit erlaubt sein. Das vom Deutschland-Kurier veröffentlichte ‚Faeser-Meme‘ ist in seiner Form, in seinem Ausdruck und in seiner Umsetzung als leicht erkennbare Satire eine grundgesetzlich geschützte Spielart einer solch pointierten Macht- und Regierungskritik.“
DK-Chef: „Wir stehen stabil und entschlossen“
DK-Chef David Bendels bekräftigte: „Der Deutschland-Kurier und ich persönlich werden immer, mit allen uns zur Verfügung stehenden medialen und rechtsstaatlichen Mitteln, entschlossen, stabil und hartnäckig für die Presse-und Meinungsfreiheit in unserem Lande sowie für die Redefreiheit der deutschen Bürger einstehen und kämpfen. Etwaigen Angriffen gegen die Presse-, Meinungs- und Redefreiheit werden wir stets sehr couragiert entgegentreten. Im Übrigen bin ich der Meinung, dass die ehemalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (sie hatte persönlich den Strafantrag unterschrieben, die Red.) ein sehr defizitäres, problematisches, ja gestörtes Verhältnis zur Meinungsfreiheit hat. Satirisch-kritisch-zugespitzt könnte — und darf — man also durchaus behaupten: ‚Nancy Faeser hasst die Meinungsfreiheit!‘“
Woher plötzlich der Justiz-Salto rückwärts?
Die Kehrtwende hatte sich bereits am Vortag laut einer Meldung des Berliner „Tagesspiegel“ angedeutet. Sollten sich in der Berufungshauptverhandlung keine neuen Umstände ergeben, werde man einen Freispruch beantragen, hatte ein Sprecher der Bamberger Staatsanwaltschaft dem „Tagesspiegel“ auf dessen Anfrage hin erklärt.
Das muss man sich mal vergegenwärtigen: Eine Behörde, die noch vor Monaten die Verurteilung nicht nur mittrug, sondern sogar noch eine Strafverschärfung erreichen wollte (acht Monate OHNE Bewährung), erklärt das inkriminierte Bildmaterial plötzlich zur „noch zulässigen Machtkritik“. Man kommt aus dem Staunen nicht mehr heraus!
Solidarität mit David Bendels auch im Ausland
War es wirklich (bessere) Einsicht oder vielmehr der öffentliche Druck nicht nur in den alternativen Medien, sondern auch in Teilen der Mainstream-Presse? Ein „Urteil wie aus einer Diktatur“, kommentierte seinerzeit die „WELT“. Der „Focus“ sprach von einer „Sondergerichtszone Bamberg“. Das Willkür-Urteil des Amtsrichters Waschner schlug hohe Wellen auch im Ausland, vor allem in den USA und in Großbritannien. Die Sorge um die Meinungsfreiheit in Deutschland war plötzlich international und hatte einen Namen: David Bendels!
Vom „Straftäter“ zum Freiheitskämpfer
Der Fall hatte im Februar 2024 seinen Lauf genommen. Der Deutschland-Kurier verbreitete seinerzeit auf der Plattform X eine Fotomontage (Meme), die Faeser mit einem Schild zeigte, auf dem „Ich hasse die Meinungsfreiheit!“ zu lesen war. Die damalige Innenministerin fühlte sich persönlich angegriffen und stellte eigenhändig Strafantrag gegen den Journalisten. Bendels erhielt zunächst einen absurd hohen Strafbefehl über 210 Tagessätze, wogegen er Einspruch einlegte. Es kam zum Prozess.
Das Amtsgericht Bamberg folgte dem Vorwurf der angeblichen Politiker-Verleumdung gemäß Paragraf 188 des Strafgesetzbuches (StGB), im Volksmund auch „Majestätsbeleidigungs-Paragraf“ genannt, nur allzu bereitwillig. In der Urteilsbegründung vom April 2025 hieß es allen Ernstes, der durchschnittliche Leser sei nicht in der Lage, das Meme als Satire zu erkennen. Eine Einschätzung, die nicht nur die Intelligenz des deutschen Volkes beleidigt, sondern auch ein erschreckendes Licht auf das Rechtsverständnis mancher Richter hierzulande wirft. Zudem ordnete der Vorsitzende Richter Martin Waschner auch noch an, dass sich David Bendels schriftlich bei der Ministerin zu entschuldigen habe. Ein Unikum in der jüngeren deutschen Justizgeschichte! Solche Demütigungen kennt man nur aus Diktaturen, wo sich der Delinquent in den Staub zu werfen und um Abbitte zu flehen hat.