Das Geschäft mit dem „Kirchenasyl“: Wie Kirchen, NGO-Asylindustrie und Linksextremisten den Rechtsstaat ausbooten

Die Zahnlosigkeit des deutschen Asylsystems, das seit Jahrzehnten vom nobel gedachten Grundrecht zum millionenfach missbrauchten Einfallstor für illegale Massenmigration heruntergekommen ist, offenbart sich am peinvollsten im systematischen Scheitern seiner wenigen Durchsetzungsversuche.

Nur bei einem Bruchteil der hunderttausende abgelehnten und vollziehbar ausreisepflichtigen Asylbewerber bemühen sich die Behörden überhaupt noch um eine Abschiebung – daran hat sich, allen hohlen Deklamationen zum Trotz, auch unter schwarz-roten Vorzeichen nichts geändert. Und von diesen viel zu wenigen Abschiebeversuchen scheitert noch die Mehrzahl an der Fälle an der vorsätzlichen Destruktion durch staatsfinanzierte NGO-Lobbyisten, organisierte Linksextremisten und von Profitinteressen geleitete Akteure der Asylindustrie.

Sozialkonzerne mit angehängtem Weltanschauungsbetrieb

Die Amtskirchen, die als mächtige Sozialkonzerne mit angehängtem Weltanschauungsbetrieb im Milliardengeschäft der Asylindustrie auf dem Rücken des Landes und seiner Bürger ganz vorne mitmischen, spielen auch im Netzwerk der Abschiebe-Saboteure eine führende Rolle. Ihr Beitrag beschränkt sich keineswegs auf das übliche Gebräu aus öffentlich zelebrierter moralischer Erpressung und humanitärer Heuchelei.

Über das Instrument des sogenannten „Kirchenasyls“ greifen beide Amtskirchen, evangelische wie katholische, den Rechtsstaat auch direkt an und beteiligen sich unmittelbar an der Aushöhlung und Unterminierung geltenden Rechts.

„Kirchenasyl“ als klientelpolitisches Kampfinstrument

Der Begriff selbst ist so verlogen und sinnentstellt wie das deutsche Asylrecht selbst, das mit dem ursprünglich beabsichtigten Schutz politisch Verfolgter nur noch marginal und in wenigen Ausnahmefällen zu tun hat. Die auf alttestamentarische und vorchristlich-antike Vorstellungen zurückgehenden Praxis, dass Verfolgte an sakralen Orten Zuflucht vor der Willkür weltlicher Gewalten finden konnten, haben die Kirchen zum klientelpolitischen Kampfinstrument pervertiert, um ihr rechtswidriges Migrations-Business mit allen, auch ungesetzlichen Mitteln zu verteidigen.

Die Anmaßung, illegale Migranten und Asylschwindler in kirchlichen Einrichtungen dem staatlichen Zugriff zu entziehen, ist während der Asylkrisen der 1980er Jahre eingerissen, als insbesondere die „Evangelische Kirche Deutschlands“ (EKD) den Multikulturalismus als lukratives Ersatz-Geschäftsmodell in Zeiten schwindender Glaubensbindung adoptierte. Nach der Verschärfung des Asylrechts im Zuge des 1993 zwischen Union und SPD vereinbarten „Asylkompromiss“ wurde die „Kirchenasyl“-Farce zum festen Bestandteil im Repertoire des kirchlichen Migrationstheaters.

Tausende verhinderte Abschiebungen

Aktuell explodieren die Zahlen abermals. In nur drei Jahren haben sich die „Kirchenasyl“-Fälle seit 2020 verdreifacht, wie der AfD-Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner schon 2023 herausfand. Seit 2019 konnten deshalb fast 6.000 Abschiebungen in andere EU-Staaten nach dem Dublin-III-Verfahren nicht stattfinden.

2024 waren laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) bereits 2386 Fälle zu verzeichnen, gut 300 mehr als im Vorjahr. 1813 Migranten fanden in evangelischen Gemeinden Unterschlupf, 425 in katholischen und 148 in Freikirchen. Im ersten Quartal 2025 war die Zahl der „Kirchenasyl“-Fälle wiederum angestiegen. Vollständige Statistiken liegen nicht vor, die Angaben beruhen auf Abfragen bei den einzelnen Landeskirchen und den von kirchlichen Stellen mitgeteilten Zahlen.

„Schutz“ – aber nur für das eigene Geschäftsmodell

Die hochtrabende Rhetorik – es geht den „Kirchenasyl“-Gebern vorgeblich darum, besonders gefährdete „Flüchtlinge“, denen „Gefahr für Leib und Leben“ drohe, vor der Abschiebung zu bewahren – hält einer Überprüfung an der Wirklichkeit nicht stand. In der weit überwiegenden Mehrzahl der Fälle dient „Kirchenasyl“ dazu, Abschiebungen in EU-Erstaufnahmeländer nach dem Dublin-III-Abkommen zu verhindern – in Länder also, in denen den Betreffenden keineswegs unmenschliche Gefahren drohen, sondern lediglich weniger komfortable Sozialleistungen

Anders ausgedrückt geht es also darum, Asylforderer rechtswidrig im deutschen Asylsystem zu halten, damit der deutsche Steuerzahler weiter für sie aufkommen muss. „Geschützt“ werden also nicht die vermeintlichen „Härtefälle“, sondern in erstere Linie das Geschäftsmodell der kirchlichen Sozialkonzerne, die selbst zu den größten Akteuren mit dem Asyl- und Migrationsbusiness gehören.

Dieses Geschäft ist lukrativ, einträglicher als so manches, was zum klassischen Betätigungsfeld der kirchlichen Sozialkonzerne gehört. Mit brutaler Konsequenz demonstrierte das der christliche Betreiber eines Seniorenstifts im Berliner Wedding, der im Frühjahr 2023 seine hochbetagten und pflegebedürftigen Bewohner eiskalt vor die Türe setzte, um die Räume mit Asyl-Migranten zu belegen.

„Flüchtlinge“ benötigen nämlich weniger Personal und bringen höhere Gewinnmargen ein. „Humanität“ und „Barmherzigkeit“ ist für den EKD-Sozialkonzern Diakonie, zu dem die fragliche Einrichtung gehört, eben in erster Linie eine Frage des Profits.

Vorsätzliche Fristverschleppung

Selbstverständlich denken die Amtskirchen und ihre Gemeinden daher auch gar nicht daran, dauerhaft selbst für ihre Schützlinge zu bezahlen, denen sie so großzügig „Kirchenasyl“ geben.

Eine rechtliche Grundlage gibt es dafür ohnehin nicht. Im Dammbruch-Jahr 2015 hatte das Bundesinnenministerium der damaligen Merkel-Regierung mit Vertretern der Kirchen eine Vereinbarung getroffen, dass in „begründeten Ausnahmefällen zur Vermeidung von besonderen humanitären Härten“ eine „lösungsorientierte Einzelfallprüfung“ zwischen Kirche und Behörden gefunden werden soll.

Damit ist der Zweck des kirchlichen Rechtsbruchs bereits erreicht: Denn während Kirchen und Behörden „verhandeln“, verstreichen in der Regel die Rückführungsfristen nach dem Dublin-Abkommen, die mit sechs Monaten ohnehin knapp bemessen sind. „Rechtsgültig verfügte Abschiebungen werden somit über Monate verzögert oder scheitern ganz, weil wichtige Fristen verstreichen“, bringt es ein Asyl-Sachbearbeiter gegenüber „Bild“ auf den Punkt.

Danach können die illegalen Migranten nach EU-Recht nicht mehr in das Ersteinreiseland überstellt werden, und die Zuständigkeit bleibt endgültig bei der Bundesrepublik Deutschland hängen, die den Asylforderer nach Ablehnung seines Antrags allenfalls noch direkt ins Heimatland zurückführen kann. Wie selten das überhaupt gelingt, ist bekannt.

Systematische Sabotage

Dass es dabei nicht nur um „Einzelfälle“ geht, sondern um eine generelle Sabotage der letzten Einschränkungen und Restriktionen des deutschen Asylsystems, bestätigt der Fall von drei Somaliern, die offenkundig von der Migrationslobby-NGO „Pro Asyl“ vorgeschickt worden waren, um die von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) verfügten Zurückweisungen an den Grenzen über einen Musterprozess zu Fall zu bringen.

Nach ihrer demonstrativen Einreise über die polnische Grenze, also aus einem sicheren Drittstaat, und ihrer unter anderem unter Vorlage gefälschter Papiere provozierten Zurückweisung klagten die drei Somalier mit Unterstützung und intensiver Betreuung von „Pro Asyl“ vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Der Vorsitzende Richter, ein bekennender „Grüner“ und voreingenommener Gegner jeglicher strengerer Asylregeln, ordnete wunschgemäß eine Prüfung nach dem Dublin-Verfahren anordnete.

Um eine mögliche Rücküberstellung nach Polen oder Litauen noch zusätzlich zu erschweren, nahm eine evangelische Kirchengemeinde in Berlin die drei Somalier zusätzlich noch ins „Kirchenasyl“. Der evangelische Berliner Landesbischof Christian Stäblein wertete das rechtswidrige Manöver zur Grundsatzfrage auf: Er traf sich mit den drei Somaliern, drückte in einer öffentlichen Stellungnahme auf die Tränendrüse und forderte nicht etwa seine rechtsbrüchige Kirchengemeinde, sondern die Bundesregierung zur „Selbstprüfung“ auf.

Linksextreme Drohkulissen

Der Fall zeigt eindrücklich, wie Kirchen, Asylindustrie und Pseudo-„Nichtregierungsorganisationen“ beim Durchpeitschen ihrer eigenen Vorstellungen von Asyl- und Migrationspolitik Hand in Hand arbeiten. Die Kirchen stellen Räume und Infrastruktur für den Rechtsbruch, NGOs organisieren den Nachschub, und bei bedarf stellt die mit beiden gut vernetzte linksextreme Szene auch den militanten Begleitschutz.

So geschehen etwa im Gemeindezentrum Zion in der Bremer Neustadt, wo der sogenannte „Flüchtlingsrat“ illegale Einwanderer durch das „Kirchenasyl“ schleuste und zu Demonstrationen gegen geplante Abschiebungen aufrief, bei denen militante Linksextremisten dann die passende Drohkulisse lieferten.

Kontrollverlust

Angesichts der Dimensionen, welche die „Kirchenasyl“-Scharade zwischenzeitlich angenommen hat, bekommen auch einzelne etablierte Politiker kalte Füße. Nachdem vier Afghanen, die aus Hamburg nach Schweden zurücküberstellt werden sollten, im „Asyl“ einer Berliner Kirchengemeinde untergetaucht waren, beschwerte sich der Erste Bürgermeister der Hansestadt Peter Tschentscher (SPD) schriftlich bei Berlins Regierenden Bürgermeister Kai Wegner (CDU), der die angeforderte Amtshilfe für die Abschiebung aus dem „Kirchenasyl“ abgelehnt hatte: Das Zusammenwirken von Kirchengemeinden und Berliner Polizei verhindere den Vollzug von Recht und Gesetz.

Das Angebot, mit eigenen Polizeikräften die Ausreisepflichtigen aus dem kirchlichen Versteck zu holen, hätten die Hamburger allerdings ihrerseits ausgeschlagen, konterte der Berliner Senat. Solange die etablierte Politik es bei derartigen Spiegelfechtereien bewenden lässt, können Missbrauch und Kontrollverlust ungeniert weitergehen.

Eine konsistente Linie gegenüber dem „Kirchenasyl“ fährt dagegen die Alternative für Deutschland (AfD): Diese rechtswidrige Praxis sei nichts anderes als „Verachtung des Rechtsstaats“, konstatiert deren Bundestagsabgeordneter Stephan Brandner. Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat in den letzten beiden Legislaturperioden Anträge gestellt, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit den Vertretern der katholischen und evangelischen Kirche am 24. Februar 2015 getroffene Vereinbarung zum Kirchenasyl unverzüglich zu beenden.

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