Bundestags-Debatte zu Paragraph 188: „Freiheits- und bürgerfeindliches System“ – AfD rechnet mit Altparteien ab!

Es war eine gleichermaßen aufschlussreiche wie erbärmliche Debatte über die von der AfD geforderte Aufhebung des Einschüchterungs-Paragrafen 188 StGB. Aufschlussreich deshalb, weil sich wieder einmal zeigte, dass die AfD die einzige Meinungsfreiheitspartei im Deutschen Bundestag ist. Erbärmlich deshalb, weil CDU und CSU nicht nur ihrem Fraktionschef Jens Spahn in den Rücken fielen (der übrigens selber umfiel); erbärmlich auch deshalb, weil und wie sich die Altparteien mit dem vorgeschobenen Argument, es gehe vorrangig um den „Schutz von Kommunalpolitikern“, an der Tatsache vorbeilogen, dass mit dem Paragrafen 188 ein Sonderrecht für Spitzenpolitiker geschaffen wurde.

AfD-Fraktionsgeschäftsführer Stephan Brandner, der den AfD-Gesetzesantrag zur Abschaffung des Sonderrechts- und Einschüchterungsparagrafen 188 eingebracht hatte, verwies auf die Flut von Strafanzeigen/-anträgen und eine Vielzahl willkürlicher Hausdurchsuchungen: „Das freiheits- und bürgerfeindliche System funktionierte also genau so, wie Sie es von vornherein geplant hatten“, rief er am Donnerstagabend (29.Januar) in den halb leeren Plenarsaal des Bundestages. Anlass der Debatte, die aus durchsichtigen Gründen vom Tagesordnungs-Kartell in die Abendstunden verlegt wurde, war der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Abschaffung des Paragrafen 188 des Strafgesetzbuches (StGB), der Beleidigungen/Verleumdungen gegen Personen des politischen Lebens unter eine drastisch erhöhte Strafandrohung stellt.

Ist Spahn schizophren?

Zusätzlich politische Brisanz erhielt die Debatte durch das Interview von Unions-Fraktionschefs Jens Spahn (CDU) vor zwei Wochen in der „Süddeutschen Zeitung“, als dieser explizit die Abschaffung des Paragrafen 188 des Strafgesetzbuches forderte: „Die Mächtigen haben sich ein Sonderrecht geschaffen.“

Die Frage stellt sich, ob Spahn schizophren oder wieder einmal nur ein opportunistischer Umfaller ist: Bei der namentlichen Abstimmung über den AfD-Vorstoß (133 Ja-Stimmen, 440 Nein-Stimmen) votierte der CDU/CSU-Fraktionschef ausweislich des Sitzungsprotokolls gegen sich selbst.

Bezeichnenderweise fehlte Spahn bei der Aussprache im Plenum. Statt des Fraktionsvorsitzenden äußerte sich CDU-Hinterbänkler Carsten Müller für die Union. Er wies die AfD-Forderung nach einer ersatzlosen Streichung des Paragrafen entschieden zurück. Die AfD diskreditiere mit ihrem Antrag die Justiz.

Zugleich erinnerte der CDU-Abgeordnete an die Entstehungsgeschichte des Einschüchterungsparagrafen. Die drastische Verschärfung, seinerzeit maßgeblich betrieben von Ex-Kanzlerin Angela Merkel (CDU), sei eine Reaktion auf den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) gewesen und solle vor allem Kommunalpolitiker schützen.

Instrumentalisierung der Staatsanwaltschaften

Brandner (AfD) hielt dem entgegen, dass das Gesetz ein „Maulkorb- oder Majestätsbeleidigungsparagraf“ sei. Bereits bei der Gesetzesanpassung im Jahr 2020 habe seine Fraktion davor gewarnt, dass damit Kritik und Satire kriminalisiert würden. „In Wahrheit geht und ging es den Altparteien um ihren eigenen Schutz vor Kritik durch Kriminalisierung der Bürger und Instrumentalisierung der Staatsanwaltschaften und der Gerichte“, unterstrich Brandner.

Marsch durch die Institutionen

Auf eine Zwischenfrage des CDU/CSU-Abgeordneten Axel Müller, ob er damit die Unabhängigkeit der Justiz infrage stelle, erklärte Brandner, man müsse „natürlich differenzieren“. Es gebe keine pauschale Bewertung, sagte er, erinnerte jedoch unter Anspielung u.a. auf die „Causa David Bendels“  an einzelne Verfahren, in denen „eine Gesinnungsjustiz stattgefunden“ habe. Brandner sprach in diesem Zusammenhang von einem „Marsch durch die Institutionen“, der auch vor der Justiz nicht Halt gemacht habe. Die stark gestiegenen Fallzahlen des Paragrafen 188 wertete er als weiteren Beleg dafür.

Zahl der Verfahren verdreifacht

Laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) wurden allein im Jahr 2024 bundesweit 4.439 Straftaten nach Paragraf 188 erfasst. Im Jahr 2023 waren es 2.598 Fälle, 2022 hatte die Zahl noch bei 1.404 gelegen. Damit hat sich die Zahl der registrierten Verfahren innerhalb von zwei Jahren mehr als verdreifacht. Für das laufende Jahr liegen bislang keine vollständigen Zahlen vor.

5.000 Anzeigen allein von Merz

Der AfD-Abgeordnete Adam Balten wies in einer Zwischenfrage darauf hin, dass allein Friedrich Merz (CDU) 5. 000 Anzeigen gemäß § 188 gestellt habe. Diese 5. 000 Anzeigen seien aufgrund von systematischer und atomatisierter Durchsuchung des Netzes zustande gekommen.

Balten: „Denken Sie, dass eine Beleidigung stattfinden kann, wenn der Beleidigte überhaupt keine Kenntnis davon hat? Also, ich stelle mal infrage, dass Herr Merz weiß, welche 5. 000 Leute ihn beleidigt haben, und jeden einzelnen Antrag unterschrieben hat. Das gilt natürlich auch für die ganzen grünen Freunde. Also, wie stehen Sie dazu? Denken Sie, dass eine Beleidigung stattfinden kann, auch wenn der Beleidigte gar keine Kenntnis davon hat?“

Thomas Fetsch (AfD): „Nichts ist gut!“

Weiterer AfD-Redner war Thomas Fetsch. Er ging gleich zu Beginn seiner Ausführungen auf die „Causa David Bendels“ ein: „Der Herausgeber und Chefredakteur des Onlineportals ‚Deutschlandkurier‘, David Bendels (…) war letztes Jahr erstinstanzlich wegen des bekannten Faeser-Memes unter anderem nach § 188 StGB zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Dieses Urteil wurde kürzlich im Berufungsverfahren aufgehoben. ‚Der Rechtsstaat funktioniert doch, alles gut‘, wird vermutlich die Mehrheit hier im Haus sagen. Aber nein, es ist nicht alles gut. Bekanntermaßen wurden in den letzten Jahren zahlreiche Anzeigen von Politikern wegen vermeintlichen Verstoßes gegen § 188 StGB erstattet. Zum Teil wurden dabei völlig unverhältnismäßige Wohnraumdurchsuchungen angeordnet. Dieses Verhalten wirkt auf viele Bürger einschüchternd und führt zur Eigenbeschränkung bei der Meinungsäußerung.“ Beifall der AfD-Fraktion.

Fetsch führte dazu weiter aus: Der Zweck der Einschüchterung werde durch Denunziationsportale („Meldestellen“) massiv verstärkt. Fetsch erinnerte daran, dass selbst unwahre Aussagen von der Meinungsfreiheit gedeckt seien.

SPD schiebt Kommunalpolitik vor

Die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion,  Carmen Wegge,  wies den AfD-Antrag als „einen Angriff auf den Schutz unserer Demokratie“ zurück. Paragraf 188 schütze nicht nur Bundes- oder Landespolitiker, sondern „explizit auch ehrenamtliche Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker, Gemeinderäte, Stadträte und Bürgermeisterinnen, die weit entfernt von jedem privilegierten Machtstatus sind“. Die Behauptung, es handele sich um ein Sonderrecht für Mächtige, sei „schlicht falsch“, bog sich Wegge ihre eigene Wahrheit zurecht.

Spahns Vorstoß „durchsichtig“

Auch die „Grünen“ lehnten den Vorstoß der AfD ab. Deren Rechtsexpertin Lena Guminor erinnerte ebenfalls daran, dass der Paragraf 188 als Konsequenz aus dem Mord an Walter Lübcke eingeführt worden sei. Ziel sei es gewesen, „vor allem unsere Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker besser zu schützen“. Dass „Noch-Fraktionschef“ Jens Spahn nun von einem „Sonderrecht für die Mächtigen“ spreche, sei bemerkenswert. Diese Formulierung habe er „direkt aus dem AfD-Antrag übernommen“, so Guminor.

Linke hat Verständnis für Bürgerwut

Für die Linksfraktion sprach deren rechtspolitischer Sprecher Luke Hoß. Die Wut vieler Menschen auf Politiker habe Gründe, räumte Hoß ein und verwies auf politische Entscheidungen etwa zu Migration, Sozialleistungen und Arbeitsbedingungen. Wer darüber wütend werde und „vielleicht etwas über die Stränge schlägt“, werde angezeigt. Spahns Vorstoß zur Abschaffung des Paragrafen nannte Hoß indes „durchsichtig“. Es gehe dem Unions-Fraktionschef nicht um den Schutz vor übertriebener Strafverfolgung, sondern darum, der AfD zu zeigen, „dass Sie gerne ihr Geschäft betreiben“.

Am Ende der Debatte stimmte der Bundestag am späten Abend namentlich über den Gesetzentwurf der AfD ab. Eine Mehrheit von 440 Stimmen votierte gegen die Abschaffung. 133 waren dafür, bei insgesamt 573 abgegebenen Stimmen. Der Paragraf bleibt damit unverändert in Kraft.

FAZIT: Der 29. Januar 2026 war ein neuer „Schwarzer Tag“ für die Meinungsfreiheit!

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