BGH-Urteil: Migranten dürfen bei Wohnungsvergabe nicht benachteiligt werden

In letzter Instanz hat der Bundesgerichtshof  (BGH) in dieser Woche mit einem Grundsatzurteil (Az. I ZR 129/25) die Rechte von Ausländern und Migranten bei der Wohnungssuche gestärkt. Wenn ein Immobilienmakler Wohnungssuchende wegen ihrer Herkunft benachteiligt, haftet er dafür.

Konkret ging es um einen Fall aus dem Jahr 2022. Eine Wohnungssuchende hatte sich unter Nennung ihres pakistanischen Vor- und Nachnamens mehrfach per Internetformular bei einem Maklerbüro gemeldet und um Besichtigungstermine für Wohnungen gebeten. Doch auf jede Anfrage erhielt die Muslimin eine Absage. Daraufhin probierte sie es mit identischen Angaben zu Einkommen, Haushaltsgröße und Beruf über das Internetformular des Maklers – nur die Namensangaben änderte sie in typisch deutsche Namen wie „Schneider“ oder  „Schmidt“. Prompt erhielt sie jeweils Zusagen für eine Wohnungsbesichtigung.

Das Maklerbüro muss der Wohnungssuchenden nach deren Klage jetzt 3.000 Euro Entschädigung zahlen.

Neueste Beiträge

Beliebteste Beiträge

Ähnliche Beiträge