Auch Beleidigung von Hayali & Co. soll Straftat werden: SPD-Justizministerin fordert Verschärfung von Paragraf 188

Als „bitter nötig“ betrachtet die saarländische Justizministerin Petra Berg (SPD) die Beibehaltung des hochumstrittenen Sonderparagrafen 188 des Strafgesetzbuches (StGB). Dieser schütze nicht nur Politiker als Individuen, sondern diene – hört, hört! – auch dem „Demokratieschutz“. Dies gelte insbesondere in Zeiten, in denen Politik zunehmend unter Druck gerate, betonte die SPD-Politikerin auf einem Presserechtsforum diese Woche in Frankfurt.

Vor diesem Hintergrund und angesichts vermehrter „Übergriffe auf Medienschaffende“ sei zu prüfen, ob der besondere Schutz des Paragrafen 188 StGB nicht zusätzlich auch auf Journalisten ausgeweitet werden müsse. Im Klartext: Es soll ein Sonderrecht insbesondere auch für Staatsfunker eingeführt werden. Der erst im Jahr 2021 verschärfte Paragraf 188 StGB soll nach den Vorstellungen von Saarlands Justizministerin noch einmal nachgeschärft werden. Sie fordert, den Paragrafen um den Straftatbestand der Journalistenbeleidigung zu erweitern. Damit solle „die Demokratie geschützt werden“. Berg will, dass die Beleidigung von Journalisten als Straftat mit bis zu drei Jahren Gefängnis geahndet werden kann.

Damit wird immer deutlicher: Die etablierten deutschen Medien, die sich längst vom Anspruch verabschiedet haben, die „Vierte Gewalt“ neben Exekutive (Regierung), Legislative (Parlament) und Judikative (Rechtsprechung) zu sein, sollen als verlängerter Arm des Systems unter Sonderschutz gestellt werden.

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