Die AfD hat vor dem Verwaltungsgericht Weimar einen Teilerfolg gegen Thüringens Verfassungsschutzpräsidenten Stephan Kramer erzielt. Das Gericht stellte fest, dass Kramer mit öffentlichen Äußerungen zur inhaltlich-programmatischen Ausrichtung der Thüringer AfD gegen das staatliche Neutralitätsgebot verstoßen hat. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Konkret beanstandet wurden Aussagen, in denen Kramer der AfD absprach, politische Alternativen oder Lösungen zu bieten, und von einer „inhaltlich kaum vorhandenen Programmatik“ sprach. Solche Wertungen seien mit der Pflicht staatlicher Stellen zur politischen Neutralität nicht vereinbar, stellte das Gericht klar.
Zur Begründung betonte das Verwaltungsgericht, dass Staatsorgane im parteipolitischen Wettbewerb Zurückhaltung wahren müssten. Nur so sei die chancengleiche Beteiligung aller Parteien an der politischen Willensbildung des Volkes gewährleistet.