„Schärfere Asylregeln“: Was ist die Einigung der EU-Innenminister wirklich wert?

Die EU-Innenminister haben sich auf „schärfere Asylregeln“ geeinigt. Ein Kernpunkt: Sozialmigranten können ohne Prüfung ihres Asylrechts in einen Drittstaat abgeschoben werden. Mitgliedstaaten sollen Asylanträge leichter ablehnen können, wenn Schutz bereits in einem sicheren Nicht-EU-Staat besteht. Die Betonung liegt in beiden Fällen auf „können“ – von „müssen“ ist nicht die Rede.

Außerdem soll künftig eine verbindliche gemeinsame Liste sicherer Herkunftsländer gelten. Darauf stehen Ägypten, Marokko, Tunesien, Indien, Kosovo, Bangladesch und Kolumbien. Für Asylbewerber aus diesen Staaten sollen beschleunigte Verfahren möglich sein, etwa direkt an Grenzen oder in Transitbereichen. Auch Bewerber aus EU-Beitrittskandidatenländern gelten grundsätzlich als sicher, sofern keine Kriegs- oder gravierenden Menschenrechtsrisiken bestehen.

Innerhalb der Europäischen Union sollen zudem 21.000 sogenannte Schutzsuchende umgesiedelt werden, um besonders unter Druck stehende EU-Staaten zu entlasten, wie die EU-Innenminister weiter beschlossen. Es handele sich um einen sogenannten „Solidaritätspool“. Dreimal darf man raten, wer dabei den größten „Poolspaß“ haben wird…

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