Nach Merz-Anzeige: Hausdurchsuchung bei behinderter Frau!

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat in seiner Funktion als CDU/CSU-Fraktionschef Tausende Strafanträge wegen angeblicher Beleidigungen gestellt – bis zur laufenden Nummer 4.999 eigenhändig unterschrieben. Dafür nutzte er nach Recherchen der „Welt am Sonntag“ (WamS) die Dienste der Abmahnfirma „So Done“, die im Auftrag von Politikern systematisch und fabrikmäßig das Internet nach Beschimpfungen durchforstet – für 50 Prozent aller eingetriebenen Schadensersatzzahlungen.

Das Geschäftsmodell steht dem Bericht zufolge in einem auffälligen Widerspruch zu früheren Versicherungen von Merz. Er hatte wiederholt betont, „Schadensersatzzahlungen und Geldstrafen“ stets in voller (!) Höhe für soziale Zwecke in seinem Heimatlandkreis zu spenden.

Auf mehrere der Strafanträge folgten Hausdurchsuchungen, berichtet „Wams“. In einem Fall sei einer behinderten Sozialleistungsempfängerin mit jüdischen Wurzeln das Handy beschlagnahmt worden, nachdem sie Merz als „kleiner Nazi“ bezeichnet hatte. In einem anderen Fall („drecks Suffkopf“) erklärte ein Gericht die Durchsuchung allerdings nachträglich für rechtswidrig. Der Anwalt des Betroffenen sprach von „rechtsstaatswidriger Willkür“ angesichts der „Überreaktion der Justiz“.

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