Die Frage stellt sich, ob Nancy Faeser (SPD) eine dreiste Lügnerin ist oder nicht weiß, was sie redet? Jüngste Einlassungen der ehemaligen Bundesinnenministerin zur Presse- und Meinungsfreiheit dürften im Rückblick wohl berechtigte Zweifel an ihrer Amtsfähigkeit als Ministerin begründen – entweder fachlich oder charakterlich.
Es geht um das von Faeser veranlasste und vom Bundesverwaltungsgericht wieder aufgehobene Verlagsverbot („Compact“) und um Faesers persönlich unterschriebenen Strafantrag gegen DK-Chefredakteur David Bendels wegen angeblicher Politikerbeleidigung. Faeser bringt da einiges durcheinander und irritiert mit wirren Aussagen.
Das liberal-konservative Onlinemagazin „Apollo News“ schreibt dazu, Faeser könne offenbar nicht zwischen Strafanträgen wegen Memes und dem von ihr veranlassten „Compact“-Verbot unterscheiden. Faeser wirke massiv desorientiert und verwirrt.
Hintergrund: Im Sommer 2024 ordnete die SPD-Politikerin ein Verbot des national-konservativen „Compact“-Magazins an. Parallel dazu lief aufgrund ihres Strafantrags ein Verfahren gegen den Herausgeber und Chefredakteur des „Deutschland Kuriers“, David Bendels, wegen eines satirisch-kritischen Faeser-Memes („Ich hasse die Meinungsfreiheit!“).
In der Folge wurde Bendels vom Amtsgericht Bamberg zu einer siebenmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen „Politikerbeleidigung“ verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Am 14. Januar 2026 findet die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Bamberg statt.
Vorausgegangen war folgendes: Im Zusammenhang mit Faesers damaliger Ankündigung, verstärkt gegen vermeintliche Staatsverhöhnung vorzugehen, hatte der Deutschland-Kurier am 28. Februar 2024 auf der Plattform X (ehemals Twitter) eine Fotomontage (Meme) veröffentlicht. Darauf war Faeser mit einem Schild zu sehen, auf dem der Satz „Ich hasse die Meinungsfreiheit“ stand. Faeser fühlte sich durch die Montage persönlich angegriffen und stellte persönlich Strafantrag gegen DK-Chef Bendels.
Auf diesen Vorgang wurde die ehemalige Bundesinnenministerin dieser Tage bei einer SPD-Veranstaltung in ihrem Bundestagswahlkreis von einem Reporter des Deutschland-Kuriers angesprochen. Dabei überraschte sie mit höchst irritierenden Aussagen.
Konkret wurde Faeser gefragt, warum sie „wie im Fall des Deutschland-Kurier-Chefredakteurs David Bendels Strafanzeigen gegen Journalisten wegen satirisch-kritischer Memes“ stelle. Faeser erwiderte daraufhin wahrheitswidrig: „Das tue ich nicht, habe ich auch nie gemacht. Ich bin froh, dass ich Ihnen jetzt mal die Gelegenheit habe, das zu sagen. Sondern wir haben gegen eine Zeitschrift etwas gemacht, das Compact-Magazin, weil es antisemitisch ist, Judenhass verbreitet und nicht demokratisch agiert. Deswegen wurde Strafanzeige gestellt, aber nicht gegen den Chefredakteur als Person.“
Weil Faeser die Frage offensichtlich nicht korrekt einordnen konnte (wollte?) oder nicht verstanden zu haben schien, dass es gar nicht um das „Compact“-Verbot ging, hakte der DK-Reporter nach und fragte erneut nach, warum die Ex-Ministerin Strafantrag gegen Bendels gestellt habe.
Jetzt antwortete Faeser: „Weil er ein Bild von mir missbraucht hat. Wenn Sie das ansprechen, wo ich auf den Holocaust-Gedenktag aufmerksam gemacht habe, mit ‚We Remember‘. Und das ist verfälscht worden, das hat nichts mit Satire zu tun.“
Fakt ist, dass Faeser selbst den Strafantrag gegen Bendels unterschrieb, nachdem sie von der Kriminalpolizei auf den Fall aufmerksam gemacht worden war. Das staatliche Meldeportal „Hessen gegen Hetze“ hatte den Stein ins Rollen gebracht. Das später wieder aufgehobene „Compact“-Verbot spielte in diesem Zusammenhang überhaupt keine Rolle.
FAZIT: Offenbar kann die ehemalige Innenministerin, von Hause aus Juristin, wirklich nicht zwischen Strafanträgen wegen Memes und dem Verbot eines Mediums unterscheiden.
Andere Möglichkeit: Faeser lügt!
Das eine wäre so schlimm wie das andere und müsste im Rückschluss zu der Frage führen, ob Nancy Faeser fachlich oder charakterlich überhaupt zur Führung eines der wichtigsten deutschen Ministerien befähigt war?