Bundestag beschließt neuen Wehrdienst – AfD kritisiert mangelndes Traditionsbewusstsein

Nach monatelangem Koalitions-Gewürge hat der Deutsche Bundestag für die Einführung eines neuen Wehrdienstes gestimmt. Das Gesetz sieht von 2026 an die obligatorische Musterung aller Männer ab dem Geburtsjahrgang 2008 vor. Die Entscheidung für den Wehrdienst soll aber zunächst freiwillig bleiben. Es handelt sich also nicht um die Wiedereinführung der allgemeinen Wehrpflicht. Für das sogenannte Wehrdienstmodernisierungsgesetz stimmten in namentlicher Abstimmung 323 Abgeordnete. Dagegen votierten 272 Parlamentarier.

In der Aussprache kritisierte der verteidigungspolitische Sprecher der AfD, Rüdiger Lucassen, die Fokussierung auf finanzielle Anreize zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr. Er warb für die Idee eines soldatischen Selbstverständnisses, das auf Tradition, Pflichtgefühl und Verbundenheit zu Deutschland beruht. Dabei verwies Lucassen auf die deutsche Militärgeschichte.

Vorgesehen ist ein massiver Aufbau der Streitkräfte – nach Möglichkeit auf freiwilliger Basis. Im Falle fehlender Rekruten kann aber nach einem weiteren Gesetzesbeschluss später eine Pflicht greifen. Erst dann müsste die strittige Frage geklärt werden, wer „zum Bund muss“  und wie die Auswahl fair gestaltet würde (Stichwort z.B. Losverfahren).

Was sieht das Gesetz konkret vor?

Das jetzt verabschiedete Gesetz macht zunächst den Weg frei die Wiedereinführung der Wehrerfassung. Alle 18-Jährigen erhalten einen Fragebogen zu Motivation und Eignung. Männer sind verpflichtet, diesen auszufüllen, für Frauen gilt die Freiwilligkeit. Ebenso wird die verpflichtende Musterung für alle Männer eingeführt, die ab Januar 2008 geboren wurden. Um möglichst viele von ihnen für einen freiwilligen Dienst zu gewinnen, sind Anreize wie eine monatliche Vergütung von etwa 2.600 Euro brutto vorgesehen.

Ziel des Gesetzes ist es, dass die Zahl der aktiven Soldaten bis 2035 auf 255.000 bis 270.000 steigt. Stand Ende Oktober waren es gut 184.000. Dazu sollen 200.000 Reservisten kommen.

Das Verteidigungsministerium muss dazu dem Bundestag ab 2027 alle sechs Monate berichten. Bleibt die Zahl der Soldaten hinter den Erwartungen zurück, kann der Deutsche Bundestag mit Mehrheitsbeschluss die sogenannte Bedarfswehrpflicht ausrufen. Damit würde auch eine zwangsweise Einberufung möglich werden.

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