Wo bleiben die Anzeigen und Strafbefehle gegen die Nötiger und Gewalttäter bei den Ausschreitungen in Gießen? Die deutsche Justiz hat offenbar andere Prioritäten! Knapp zwei Jahre nach den Bauernprotesten am nordfriesischen Wattenmeer-Fähranleger Schlüttsiel gegen Ex-Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck („Grüne“) hat das Amtsgericht Husum (Schleswig-Holstein) Strafbefehle unter anderem wegen Nötigung gegen fünf Männer und eine Frau im Alter zwischen 33 und 60 Jahren erlassen.
Habeck war am 4. Januar 2024 auf der Rückreise von Hallig Hooge, wo er die Feiertage verbracht hatte. Als Landwirte ihn am Verlassen einer Fähre hinderten, legte das Fährschiff, wie es hieß, „aus Sicherheitsgründen“ wieder ab und fuhr zurück zur Hallig. Habeck ging erst nachts heimlich an Land. Die Landwirte hatten gegen geplante Streichungen von Subventionen protestiert.
Gegen fünf Beschuldigte hatte die Staatsanwaltschaft Flensburg nach eigenen Angaben Geldstrafen wegen gemeinschaftlicher Nötigung zwischen 25 und 40 Tagessätzen in einer Höhe zwischen 80 Euro und 120 Euro beantragt. Gegen einen Mann, der am Durchbrechen der Polizeikette beteiligt gewesen sein soll, wurde demnach eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, beantragt. Als Bewährungsauflage wurde ihm zudem die Zahlung von 500 Euro an eine gemeinnützige Organisation aufgegeben. Das Amtsgericht erließ die Strafbefehle wie beantragt.