Die Schweiz hat das Einreiseverbot gegen den österreichischen Europa-Aktivisten Martin Sellner rückwirkend aufgehoben. Das Bundesverwaltungsgericht mit Sitz in St. Gallen urteilte in letzter Instanz, dass Sellner, der einer der Wortführer der pro-europäischen Identitären Bewegung (IB) ist, keine Gefahr für die innere Sicherheit darstelle. Das 18-tägige Einreiseverbot des Schweizer Bundesamts für Polizei (Fedpol) im Oktober 2024 sei rechtswidrig gewesen. Sellner erhält 3.000 Franken Entschädigung.
Aus Sicht der höchsten Schweizer Verwaltungsrichter wäre ein Einreiseverbot nur dann gerechtfertigt gewesen, wenn von Sellner eine „tatsächliche, gegenwärtige und schwerwiegende Bedrohung“ ausgegangen wäre. Dies wurde verneint. Sellner sei zwar politisch am rechten Rand aktiv und als Mitgründer der Identitären Bewegung Österreichs (IBÖ) bekannt, unterstütze aber nachweislich keine gewalttätigen Straftaten, heißt es in dem Richterspruch.
Im Oktober 2024 hatten die Schweizer Behörden eine 18-tägige Einreisesperre gegen Sellner verhängt. Dieser reiste dennoch zu einer Veranstaltung in Locarno und wurde von der Kantonspolizei Thurgau kurzzeitig festgenommen.