Ein Palästinenser in Berlin soll nach seiner Einbürgerung Fotos von Hamas-Kämpfern als „Helden“ auf Instagram gefeiert haben. Das Landesamt für Einwanderung (LEA) prüfe nun den Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft, berichtet die „Welt“. Laut „Bild“ soll der Pass von „Abdallah“ eingezogen werden. Er solle aber nicht staatenlos werden.
Das würde bedeuten, dass der Hamas-Sympathisant trotzdem deutscher Staatsbürger bleiben würde. Denn grundsätzlich darf die deutsche Staatsbürgerschaft nicht entzogen werden, wenn die betroffene Person dadurch staatenlos wird. Der zuvor staatenlose Palästinenser war den Informationen zufolge als Kleinkind nach Deutschland gekommen.
Nur einen Tag nach seiner Einbürgerung hatte der seit kurzem „Passdeutsche“ auf Instagram ein Foto von zwei Kämpfern der Terrormiliz Hamas mit einer Palästina-Flagge gepostet. Die Bildunterschrift: „Heros of Palestine“ (Helden von Palästina) versah er mit einem grünen Herz. Nach vorliegenden Erkenntnissen soll der Palästinenser auch mehrfach an Hass-Demos gegen Israel teilgenommen haben und von der Polizei abgeführt worden sein.
Insoweit ist allerdings unverständlich, wie es überhaupt zu der Einbürgerung des Hamas-Sympathisanten kommen konnte. Vor einer Einbürgerung muss nach Paragraf 11 des Staatsangehörigkeitsgesetzes eigentlich sorgsam geprüft werden, ob der Antragsteller vorbestraft und nicht extremistisch aufgefallen ist und ob er zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht. Dazu muss auch eine sogenannte Loyalitätserklärung abgegeben werden. Diese beinhaltet zusätzlich ein Bekenntnis zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands, dem Schutz jüdischen Lebens und dem friedlichen Zusammenleben der Völker.
Laut Staatsangehörigkeitsgesetz können unter falschen Angaben oder durch arglistige Täuschung erschlichene Einbürgerungen 10 Jahre lang rückgängig gemacht können. Bisher geschah das in 1.228 Fällen (Stand: 24. September 2025).