Riesenerfolg für die AfD: Von der Leyens „Green Deal“ wird zum grünen Desaster!

Eine fraktionsübergreifende Mehrheit mit Hilfe auch von AfD-Stimmen hat im EU-Parlament dafür gesorgt, dass wesentliche Teile des sogenannten „Green Deal“ von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) auf dem Müllhaufen der Geschichte landen. Das EU-Parlament stimmte zwar mit knapper Mehrheit für das umstrittene Lieferkettengesetz, aber der Kommissionsvorlage wurden zuvor die Giftzähne gezogen.

Das jetzt von den Abgeordneten beschlossene Regelwerk sieht signifikante Lockerungen der Pflichten vor und reduziert die Zahl der betroffenen Unternehmen drastisch. Das Votum markiert nach Einschätzung von Beobachtern in Brüssel einen Wendepunkt: Von der Leyens „Green Deal“ wird immer mehr zu einem grünen Desaster!

Die EU verfolgte mit dem „Green Deal“ ursprünglich das Ziel, Unternehmen stärker in die Pflicht zu nehmen, um Menschenrechtsverletzungen (z.B. Kinderarbeit) und Umweltschäden in ihren globalen Lieferketten zu unterbinden. Mit der nun verabschiedeten Linie signalisiert das EU-Parlament: Wir machen nicht mehr jeden ideologischen Unfug mit!

So haben die Abgeordneten die Schwellenwerte für die Berichterstattungspflicht, welche die EU-Kommission ursprünglich angesetzt hatte, massiv nach oben korrigiert: Betroffen sein sollen nur noch große Unternehmen mit durchschnittlich über 1.750 Beschäftigten und einem Jahresnettoumsatz von mehr als 450 Millionen Euro. Nur solche Konzerne müssen demnach sogenannte Nachhaltigkeitsberichte vorlegen.

Berichts- und Sorgfaltspflichten werden eingedampft

Ferner stellt das Parlament auf eine substanzielle Vereinfachung der Berichtsinhalte ab. Die Standards dafür sollen weiter vereinfacht und reduziert werden, wobei weniger qualitative Angaben und bürokratischer Aufwand erforderlich wären. Die branchenspezifische Berichterstattung soll zudem freiwillig sein.

Ein besonderer Schutz soll kleineren Unternehmen zuteilwerden, die in der Lieferkette großer Konzerne agieren. Diese werden vor den Berichtspflichten ihrer größeren Vertragspartner geschützt. Letztere dürfen demnach also auch keine zusätzlichen Informationen verlangen, die über die freiwilligen Standards hinausgehen.

Noch größeren Spielraum als bei der Berichterstattung sehen die neuen Anforderungen bei den eigentlichen Sorgfaltspflichten („Due Diligence“) vor, die auf die Überwachung und Vermeidung negativer Auswirkungen auf Mensch und Umwelt in der Lieferkette abzielen. Auch hier haben die Abgeordneten mit den Stimmen der AfD die Schwellenwerte deutlich angehoben, so dass nur noch die größten Unternehmen mit über 5.000 Mitarbeitern und einem jährlichen Nettoumsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro betroffen wären. Im ursprünglichen Entwurf der Kommission hatte die Grenze bei 1.000 Beschäftigten und einem Umsatz von 450 Millionen Euro gelegen.

In Bezug auf die Informationsbeschaffung bei Zulieferern hat das Parlament ebenfalls das Entlastungsprinzip durchgesetzt. Großunternehmen dürfen zusätzliche Auskünfte von kleineren Zulieferern nur noch in begründeten Ausnahmefällen anfordern.

Gestrichen ist die Pflicht zur Vorlage eines Übergangsplans bezüglich CO₂-Einsparungen im Hinblick auf die Vereinbarkeit des Geschäftsmodells mit dem Pariser Klimaabkommen.

Scharfe Kritik von SPD und Ökosozialisten

Die Mehrheit kam mit Stimmen der EVP-Fraktion und der rechtskonservativen EKR zustande, zu der die Partei von Italiens Ministerpräsidentin Giorgia Meloni gehört. Auch Abgeordnete des Bündnisses PfE um Ungarns Regierungschef Viktor Orbán und die französische Rechtspartei Rassemblement National (RN) sowie der ESN-Fraktion, der die AfD angehört, stimmten für die Entschärfungen.

Sozialdemokraten und „Grüne“ schäumen. Sie kritisieren scharf, dass die EVP und ihr Fraktionschef Manfred Weber (CSU) den Vorschlag mit Hilfe der „Rechtsaußen-Fraktionen“ durchgebracht haben.

Schon droht von der Leyen nach Informationen aus Brüssel der nächste Rückschlag bei ihrer ideologie-getriggerten Bevormundungspolitik: Laut „Handelsblatt“ soll das geplante Verbrenner-Aus ab 2035 zumindest für private Autokäufer gelockert werden. Privatkunden könnten dann auch nach 2035 weiterhin Neuwagen mit Verbrennungsmotor erwerben!

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