Markenstreit: EU-Amt verbietet der AfD alleinige Rechte an Parteilogo und Namenskürzel

Die AfD hat in einem Markenstreit eine vorläufige Niederlage hinnehmen müssen. Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) im ostspanischen Alicante entschied, dass die AfD die alleinigen Rechte am Parteilogo sowie am Namenskürzel verliert. Die AfD kündigte Rechtsmittel an. „Zu den Entscheidungen des EUIPO wird die AfD Beschwerden einlegen und wir sind zuversichtlich, dass die Entscheidungen geändert werden“, hieß es aus der Bundesgeschäftsstelle auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa).

Der Verlust der Markenrechte würde es der AfD erschweren, anderen die Nutzung des Logos oder des Kürzels für kommerzielle Zwecke zu untersagen, etwa auf T-Shirts oder Merchandise-Artikeln mit politischen Botschaften. Hintergrund: Im September 2023 hatte eine Berliner Anwaltskanzlei einen Antrag auf Verfall der Markenrechte gestellt und damit ein sogenanntes Löschungsverfahren in Gang gesetzt. Begründung: Die Marke sei über einen ununterbrochenen Zeitraum von fünf Jahren nicht ernsthaft genutzt worden.

Die EU-Behörde EUIPO gab dem Antrag nach mehr als zwei Jahren Markenstreit statt. Die von der AfD vorgelegten Unterlagen würden demnach nur eine partei-interne Nutzung belegen, nicht aber eine kommerzielle Tätigkeit als Marke, erklärte die Behörde in ihrem Urteil.

Die AfD bestätigte zudem, dass gegen sieben ihrer Marken beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München Löschungsverfahren laufen, die voraussichtlich erst im nächsten Jahr entschieden werden. „Unabhängig vom Ausgang dieser Verfahren werden der Name, die Kurzbezeichnung ‚AfD‘ und auch das Logo der AfD durch zahlreiche weitere Marken sowie das Namensrecht umfassend geschützt“, betonte die Bundespartei.

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