Manuel Ostermann, Sachbuchautor und Erster Stellvertretender Bundesvorsitzender der Bundespolizeigewerkschaft, ist erleichtert. Das Landgericht Essen hat seinem Standpunkt in einem Rechtsstreit über Passagen seines Buches „Deutschland ist nicht mehr sicher“ vorerst Rechnung getragen. Ostermann sagte im „Welt“-Gespräch, dass das Gericht ihm nicht nur juristisch, sondern auch moralisch Recht gegeben habe.
Dem Polizeigewerkschafter waren angeblich ungenaue Passagen in seinem Buch vorgeworfen worden. In dem Rechtsstreit, den der Strafverteidiger des noch nicht rechtskräftig verurteilten Täters angestrengt hatte, ging es um Formulierungen wie „totgeschlagen“ im Zusammenhang mit dem Fall Philippos T. Der damals 20-Jährige war im Juni 2024 in Bad Oeynhausen bei einer Auseinandersetzung im Kurpark tödlich verletzt worden.
Ostermann musste sich jetzt wegen angeblich ehrverletzender und „falscher Behauptungen“ vor dem Landgericht Essen verantworten. Hintergrund ist, dass der 18-jährige tatverdächtige Syrer vom Landgericht Bielefeld im Mai 2025 wegen versuchten Totschlags, vorsätzlicher Körperverletzung und schweren Diebstahls zu neun Jahren Jugendstrafe verurteilt wurde. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, weil der Strafverteidiger des Syrers Revision beim Bundesgerichtshof beantragt hat.
Obwohl das Strafverfahren noch nicht abgeschlossen ist, hatte Ostermann den Fall in seinem Buch aufgegriffen. Dabei verwendete er Formulierungen wie „totgeschlagen“ und schrieb, der Syrer habe sich zuvor bestimmte Delikte „zuschulden kommen lassen“ wie versuchte Vergewaltigung und schwere Körperverletzung.
Laut Anwalt des Syrers war dieser für diese Vorwürfe jedoch nie rechtskräftig verurteilt worden. Der Verteidiger forderte daher eine Unterlassungserklärung und 25.000 Euro Entschädigung.