„Der Verfassungsschutz baut Brandmauern durch unser Volk“ — Und wieder ist Deutschland geteilt!

Ein DK-Gastbeitrag von Dr. Roland Hartwig

Die neue Teilung Deutschlands läuft als Brandmauer quer durch die Köpfe der Menschen. Die „auf der anderen Seite“ werden durch Geheimdienste des Verfassungsschutzes überwacht, diffamiert und im politischen Wettbewerb behindert. „Ein unhaltbarer und einer Demokratie unwürdiger Zustand“, meint Dr. Roland Hartwig, Leiter der neuen „Politischen Akademie“ des AfD-Landesverbandes Thüringen.

Auch wenn es bislang noch kein offizieller Gedenktag ist: Das Schicksal Deutschlands ist eng mit dem 9. November verknüpft. Der Mauerfall 1989 war die bislang letzte historische Weichenstellung dieses Tages: Nach Jahrzehnten überwand unser Volk die mit Stacheldraht, Minenfeldern, Selbstschussanlagen und Wachtürmen gesicherte Grenze, die Deutschland von Deutschland teilte.

Heute, 36 Jahre später, ist unser Land erneut geteilt. Nicht geographisch, sondern in den Köpfen der Menschen. Auf der einen Seite haben sich die etablierten Parteien verschanzt, die für den Niedergang in fast allen Lebensbereichen verantwortlich sind. Sie halten ihre Politik für alternativlos und nur sich selbst für Demokraten. Auf der anderen Seite stehen die Andersdenkenden, die dafür kämpfen, dass Deutschland auch ethnisch-kulturell unsere Heimat bleibt. Die nicht bereit sind, für die vermeintliche Rettung des Weltklimas ökonomischen Selbstmord zu begehen. Oder die die aktuelle Kriegsrhetorik durch eine nachhaltige Friedenspolitik ersetzen wollen.

Und so werden die Deutschen wieder durch eine (Brand-) Mauer voneinander getrennt. Die „auf der anderen Seite“ werden systematisch ausgegrenzt und diffamiert. Am liebsten würde man sie ganz verbieten. Auf jeden Fall aber lässt man sie überwachen: durch den Verfassungsschutz, die Grenzwächter der neuen Teilung. Freiheit als „Freiheit der Andersdenkenden“, das war einmal.

Die „Gedenkrede“ des amtierenden Bundespräsidenten zum aktuellen 9. November hat hier auch die letzten Zweifel abgeräumt. Das Deutschland der etablierten Parteien unterhält ganz offiziell 17 Geheimdienste – denn nichts anderes sind die Verfassungsschutzämter des Bundes und der Länder – zum Ausspähen der politischen Opposition „auf der anderen Seite“. Sie sind durchweg weisungsgebunden den Innenministern und damit Politikern genau dieser Parteien unterstellt. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt! Aber sogar der ehemalige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, gab in einem Interview im August 2019 zu Protokoll, dass es auf ihn und seine Kollegen in den Landesverfassungsschutzämtern politischen Druck gegeben habe, die AfD unbedingt zu beobachten. Im Nachgang hat man ihn dann rasch aus dem Kreis der Etablierten ausgebürgert und politisch zu den „Andersdenkenden“ abgeschoben: Heute wird er selbst von seinen ehemaligen Mitarbeitern überwacht.

Diese nachrichtendienstliche Beobachtung ist aber noch nicht alles. Die Geheimdienste mischen sich selbst aktiv in den politischen Wettbewerb der Parteien ein. Diese sollen zwar, so das Bundesverfassungsgericht, in ihrer politischen Tätigkeit eigentlich nicht behindert werden. Das hält den Verfassungsschutz aber nicht davon ab, durch Pressemitteilungen, Pressekonferenzen und regelmäßige Berichte die Öffentlichkeit vor bestimmten Parteien und anderen Akteuren zu „warnen“. Natürlich sollen die Betroffenen dadurch auch stigmatisiert und insbesondere ihre Wähler abgeschreckt werden. Thomas Haldenwang, der Nachfolger von Hans-Georg Maaßen, hat dies dann auch im Juni 2023 öffentlich in aller Klarheit mit den Worten bestätigt: „Denn nicht allein der Verfassungsschutz ist dafür zuständig, die Umfragewerte der AfD zu senken“! Und so schließt sich der Kreis: Zur Bundestagswahl im Januar 2025 trat er dann selbst als Direktkandidat für die CDU an, zog dabei allerdings den Kürzeren.

Mit dieser Überwachungsstruktur dürfte Deutschland auch ein trauriges Alleinstellungsmerkmal aufweisen. Mir ist keine andere westlich geprägte Demokratie bekannt, die offiziell von Regierungspolitikern geführte Geheimdienste zum Ausspähen der Opposition unterhält, die sich dann auch noch aktiv in den politischen Wettbewerb einmischen.

Werfen wir als nächstes einen Blick in den Instrumentenkasten, der dem Verfassungsschutz zur Verfügung steht, sobald er ein Objekt als „Verdachtsfall“ eingestuft hat. Neben gezielten Observationen von Personen und Objekten ist hier vor allem das Anwerben von „Vertrauensleuten“ oder „Spitzeln“ und das Einschleusen von verdeckten Mitarbeitern des Verfassungsschutzes zu nennen. Welches Ausmaß das annehmen kann, lässt sich aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes im 1. NPD-Verbotsverfahren aus dem Jahr 2003 ablesen. Die Partei war mit derartigen „V-Leuten“ des Verfassungsschutzes bis in die Führungsebene hinein durchsetzt. Aus diesem Grund hielt das Gericht die originären und die von V-Leuten selbst gesetzten Belastungspunkte der Partei für nicht mehr unterscheidbar und stellte das Verfahren ein.

Unter den weiteren Voraussetzungen des sogenannten „G-10-Gesetzes“ kann der Verfassungsschutz – auch hier ohne vorherige richterliche Prüfung – die gesamte (auch elektronische) Korrespondenz und Telekommunikation überwachen und dazu sogar „Trojaner-Viren“ als eigene Spionagesoftware einsetzen.

Nicht vergessen werden sollte schließlich auch das Betreiben von „Fake-Accounts“ mit provozierenden Äußerungen in den sozialen Netzwerken und das Auftreten von gesteuerten „Provokateuren“ in der Öffentlichkeit oder innerhalb der beobachteten Organisationen. Und das alles zur Bewachung einer von den etablierten Parteien selbst errichteten (Brand-) Mauer gegenüber Andersdenkenden, die vor allem ihren eigenen Machtbereich absichern soll. Ihre Grenzwächter werden aktiv, sobald sie glauben, genügend tatsächliche Anhaltspunkte für einen Verdacht verfassungswidriger Bestrebungen „auf der anderen Seite“ gefunden zu haben. Was aber genau ist das? Eigentlich nur ein ganz enger Kernbereich unserer Verfassung, zusammengefasst unter dem Begriff der „Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung (FDGO)“. Sie beinhaltet – so wieder das Bundesverfassungsgericht – die unabänderlichen Grundlagen unseres Gemeinwesens, den Minimalkonsens des deutschen Staatsvolkes über die Grundstrukturen unserer politischen Ordnung. Zum Konkreten gewendet sind dies: Die Menschenwürde in der Ausgestaltung unseres Grundgesetzes und die daraus abgeleiteten Grundprinzipien der Demokratie und Rechtstaatlichkeit. Nur wer diese FDGO ganz oder teilweise abschaffen oder einschränken will, handelt verfassungswidrig. Alle anderen Bestimmungen unserer Verfassung sind außen vor und dementsprechend änderbar.

Über die „Grundprinzipien der Demokratie und Rechtstaatlichkeit“ besteht dabei noch ein weitgehender Konsens. Die Fälle, dass jemand z.B. wieder das alte Kaiserreich oder ein preußisches Dreiklassenwahlrecht einführen, die Gewaltenteilung aufheben, die Gerichte abschaffen, die Regierung auf Lebenszeit einsetzen oder private Milizen aufstellen möchte, sind doch eher selten gestreut. Und dann so eindeutig daneben, dass sich dies mühelos auch ohne jede geheimdienstliche Tätigkeit feststellen ließe. Allerdings versucht das Bundesamt für Verfassungsschutz auch hier, die bisherigen klaren Grenzlinien zu verwischen, indem es einen neuen Phänomenbereich angeblich verfassungswidriger „Delegitimierung des Staates“ geschaffen hat. Danach soll sich schon verdächtig machen, wer ständig gegen demokratisch gewählte Repräsentanten des Staates und ihre Entscheidungen agitiert oder diese verächtlich macht. Der Staat und seine Repräsentanten werden also gleichgesetzt. Besser, man hätte den neuen Phänomenbereich dann auch gleich „Regierungsschutz“ genannt. Da jede auch massive Kritik an einer Amtsausübung aber noch lange keine Kritik am Amt selbst ist, bleibt nur zu hoffen, dass die Gerichte dieser „Kreativität“ des Bundesamtes rasch wieder ein Ende bereiten werden.

Wesentlich schwieriger ist es aber, die genauen Grenzen der nach dem Grundgesetz unantastbaren Menschenwürde zu bestimmen. Denn genau hier liegt das große Einfallstor linker Politik in unsere Verfassung und Gesellschaft. Man versucht, die Unbestimmtheit dieses Begriffes zu nutzen und seine Grenzen politisch immer weiter auszudehnen. Gegenläufige Positionen sollen so in den Bereich der Verfassungswidrigkeit abgedrängt werden. Ob Kritik an der unkontrollierten Zuwanderung, an der Ausnutzung unserer sozialen Netze durch Flüchtlinge, an der Ausbreitung des politischen Islam oder an der Auflösung unserer historisch gewachsenen ethnisch-kulturellen Gesellschaft durch Einwanderer aus anderen Kulturkreisen: Sofort wird versucht, diese Kritik mit vermeintlicher Menschenwürdefeindlichkeit zu erschlagen.Leider nehmen Teile des Verfassungsschutzes auch hierbei eine ausgesprochen unrühmliche Rolle ein. Für große Teile der „Andersdenkenden“ ist daher der politisch-mediale Kampf um die Deutungshoheit des Menschenwürdebegriffs von ausschlaggebender Bedeutung.

Der Reformbedarf des Verfassungsschutzes ist für mich damit zweifelsfrei erwiesen. Er muss die politische Bühne wieder verlassen und zur Neutralität zurückkehren. Ein erster wesentlicher Schritt läge darin, ihn jeder Einflussnahme durch die Politik zu entziehen. Dazu könnte man die Ämter organisatorisch unabhängig und weisungsfrei wie Rechnungshöfe aufstellen, die das Finanzgebaren des Bundes und der Länder prüfen. In einem zweiten Schritt wäre vom Gesetzgeber abschließend festzulegen, welche Ziele und Positionen allein gegen den „unantastbaren Kernbereich“ der Verfassung verstoßen, um jeder „Kreativität“ auf Behördenebene von vornherein einen Riegel vorzuschieben. Und auch die Warnfunktion gegenüber der Öffentlichkeit wäre bei politischen Parteien deutlich einzuschränken: Nur bei der Einleitung eines Verfahrens zum Verbot einer Partei oder zum Entzug ihrer staatlichen Mittel durch das ausschließlich hierzu befugte Bundesverfassungsgericht wäre die Öffentlichkeit zu informieren. Denn zu groß ist das Risiko, dass der Verfassungsschutz frühzeitig durch falsche Bewertungen zu Unrecht und irreversibel in den politischen Wettbewerb der Parteien eingreift. Zu den tragenden Grundpfeilern der FDGO gehört immerhin auch das Recht der politischen Parteien auf Chancengleichheit und auf das Ausüben einer verfassungsgemäßen Opposition ohne Beeinträchtigungen.

Und schließlich drängt sich auch die Frage auf: Brauchen wir überhaupt noch diese Geheimdienste zum Ausspähen der politischen Opposition? Noch viel wichtiger aber ist das Einreißen der in unseren Köpfen errichteten (Brand-) Mauer zwischen der etablierten Politik und den Andersdenkenden. Das können und sollten wir selbst tun.

Denn wir alle sind das Volk!

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Dr. Roland Hartwig

Dr. Roland Hartwig ist ein Rechtsanwalt, der nach seiner langjährigen Tätigkeit in der Industrie in den Jahren 2017 bis 2021 als stellvertretender Fraktionssprecher und Parlamentarischer Geschäftsführer maßgeblich die erste AfD-Bundestagsfraktion mit aufgebaut hat. Nach der Wahrnehmung verschiedener Sonderaufgaben für den Bundesvorstand  – so auch auch die Führung der Arbeitsgruppe zum Verfassungsschutz – hat er zuletzt die „Politische Akademie“ im Thüringer Landesverband entwickelt und deren Leitung übernommen.

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