Jetzt ist es amtlich: Die AfD kann (darf) so viele parlamentarische Anfragen stellen, wie sie will! AfD-Anfragen begründen in keiner Weise einen Spionageverdacht. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (Drucksache 21/2661) unter Federführung des Parlamentarischen Geschäftsführers Stephan Brandner hervor.
Brandner erklärte dazu mit Genugtuung: „Diese Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zur angeblich missbräuchlichen Nutzung des parlamentarischen Fragerechts – und, absurder noch, der angeblichen Spionage für Russland – offenbart, dass ihr keinerlei Erkenntnisse dazu vorliegen. Dies unterstreicht, dass die jüngst, und zuerst vom thüringischen SPD-Innenminister Georg Maier, erhobenen Vorwürfe erstunken und erlogen waren und sind.“
Der AfD-Politiker, der selbst aus Thüringen kommt, hält die Spionagevorwürfe im Zusammenhang mit parlamentarischen AfD-Anfragen für „ein vom Altparteien- und Medienkartell frei erfundenes Märchen und absurdes politisches Manöver“. Weil es den Altparteien nicht gelinge, die Partei inhaltlich zu stellen und „unsere Umfragewerte weiter steigen, versucht man, unsere Arbeit mit solchen Methoden zu diskreditieren“, betonte Brandner.
Die „Anderen“ täten seiner Meinung nach „gut daran, sich an der sachorientierten parlamentarischen Arbeit der AfD-Bundestagsfraktion ein Beispiel zu nehmen und ebenso fleißig zu sein, statt plumpe Falschbehauptungen zu verbreiten, die vom Wähler ohnehin durchschaut werden.“